Bewegung bei der Ärztearbeitszeit

Ab 2015 wird die wöchentliche Höchstarbeitszeit österreichischer Spitalsärzte reduziert.

Ab 2015 wird für österreichische Spitalsärzte sowohl die wöchentliche Höchstarbeitszeit als auch die höchstzulässige durchgehende Dienstdauer reduziert. Ziel ist, dass bis zum Jahr 2021 das von der EU vorgegebene Maß von 48 Wochenstunden erreicht werden soll. In der Übergangsphase soll es den Ärzten mittels Opt-In ermöglicht werden, freiwillig mehr zu arbeiten, ohne dass eine Verweigerung der Mehrarbeit Konsequenzen mit sich ziehen darf.

 

Quelle: BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz