Deutsches GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Was ändert sich?

Am 10. Juli 2026 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Beitragsstabilisierung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Die Reform hat weitreichende Folgen für Versicherte, Ärztinnen und Ärzte sowie für das gesamte Gesundheitssystem. Im Folgenden erfahren Sie kurz zusammengefasst, welche Veränderungen das Gesetz vorsieht.

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Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland stand zuletzt unter erheblichem finanziellem Druck. Trotz einer Anhebung der Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung lagen die Rücklagen unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve. Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben öffnete sich zunehmend. Es wurde eine immense Ausgabendynamik befürchtet, die zu drastisch steigenden Krankenkassenbeiträgen führen könnte. Die Bundesregierung verfolgt mit dieser Reform das Ziel, die Ausgaben der GKV künftig stärker an den verfügbaren Einnahmen auszurichten.

Mehrkosten und steigende Beiträge

Für Versicherte bringt das Gesetz zahlreiche finanzielle Mehrbelastungen mit sich:

  • Die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente, Hilfsmittel sowie Krankenhaus-, Reha und Vorsorgeleistungen werden deutlich erhöht.
  • Kosten für homöopathische Arzneimittel und Cannabisblüten werden künftig nicht mehr erstattet.
  • Die Zuschüsse für Zahnersatz werden reduziert.

Die Reform greift aber auch auf der Einnahmenseite in das Finanzierungssystem ein:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze (Österreich: Höchstbeitragsgrundlage) – also der maximale Bruttolohn, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden – wird ab 2027 zusätzlich um 300 Euro monatlich angehoben. Dadurch steigen für Besserverdienende die Sozialversicherungsbeiträge.
  • In vielen Fällen wird die bislang kostenlose Mitversicherung von Partnern kostenpflichtig.

Teilkrankschreibung

Ab 2028 wird außerdem die sogenannte Teilkrankschreibung bei teilweiser Arbeitsfähigkeit (gestaffelt zu 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent) eingeführt. Die Bundesregierung will damit vor allem erreichen, dass Erkrankte schrittweise wieder arbeiten können, längere komplette Ausfälle vermieden werden und die Rückkehr in den Beruf erleichtert wird. Für Arztpraxen bedeutet die neue Regelung jedoch zusätzliche Dokumentationspflichten. Patienten könnten dadurch unter Druck geraten, ihre Arbeit trotz bestehender gesundheitlicher Einschränkungen wieder aufzunehmen.

Budgetbegrenzung für Praxen

Das Gesetz greift tief in das Vergütungssystem der niedergelassenen Ärzteschaft ein. Durch eine stärkere Budgetierung werden erhebliche finanzielle Einschnitte für viele Praxen erwartet.

Budgetierungen legen einen festen finanziellen Rahmen für die Vergütung ärztlicher Leistungen innerhalb einer Praxis oder einer Region fest. Übersteigt das tatsächlich erbrachte Leistungsvolumen das verfügbare Budget, werden ärztliche Leistungen nicht mehr vollständig vergütet (z. B. nur noch 70 Prozent oder 80 Prozent). Es besteht die Gefahr, dass Praxen ab einem bestimmten Punkt im Quartal nicht mehr kostendeckend arbeiten können.

Ab 2027 sollen nahezu alle bisher von der Budgetierung ausgenommenen Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) einbezogen und damit begrenzt werden. Davon betroffen sind unter anderem ambulante Operationen, Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen, psychotherapeutische Leistungen sowie strukturierte Behandlungs- und Vorsorgeprogramme. Auch bei diesen Leistungen kann es also künftig zu reduzierten Honoraren kommen. 

Absehbar ist auch, dass das MGV-Budget nicht im selben Ausmaß wachsen wird wie die erbrachten Leistungen, denn Honorarverhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband werden ab 2027 gesetzlich streng reglementiert. Die Entwicklung der ärztlichen Vergütung darf nicht mehr an die steigenden Praxiskosten gekoppelt werden, sondern ist strikt an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen gebunden.

Zusätzlich entfallen verschiedene bisher übliche Pauschalen, etwa für die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) oder für die Vermittlung kurzfristiger Termine. Bei manchen Einzelleistungen wird darüber hinaus der Wert abgesenkt. Davon betroffen sind beispielsweise Kataraktoperationen.

Welche konkreten Auswirkungen diese Maßnahmen auf die Arztpraxen und die ambulante Versorgung haben werden, lässt sich derzeit nur schwer abschätzen. Die KBV geht für den ambulanten Bereich von einer Finanzierungslücke von rund drei Milliarden Euro im Jahr 2027 aus. Bis 2030 könnte diese Lücke auf jährlich fünf Milliarden Euro anwachsen.

Krankenhäuser ebenfalls betroffen

Auch die Krankenhäuser müssen sich auf spürbare Einschnitte einstellen. Bislang galt das Prinzip, dass steigende Betriebskosten weitgehend refinanziert werden. Von diesem Grundsatz verabschiedet sich das neue Gesetz. Künftig sollen auch im stationären Bereich feste Ausgabenobergrenzen gelten, die an die Einnahmenentwicklung der Krankenkassen gekoppelt sind.

Weitere Einsparungen:

  • Das Pflegebudget wird gedeckelt. Dies könnte die ohnehin angespannte Personalsituation in vielen Kliniken weiter verschärfen.
  • Werden Patienten innerhalb eines kurzen Zeitfensters wegen derselben Erkrankung mehrfach aufgenommen, kommt es ab 2027 zu einer Fallzusammenführung, wodurch Pauschalen nicht mehr mehrfach verrechnet werden können.
  • Um wirtschaftlich motivierte Eingriffe einzudämmen, greift ab 2027 ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren bei mengensensitiven Behandlungen. Kliniken müssen nachweisen, dass der Patient eine unabhängige medizinische Zweitmeinung einholen konnte. Anderenfalls drohen Vergütungsabschläge.

Nach Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft belaufen sich die finanziellen Belastungen für die Krankenhäuser im Jahr 2027 auf rund 4,6 Milliarden Euro. Bis 2030 könnten diese auf mehr als zehn Milliarden Euro jährlich anwachsen. 

Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig gesichert werden. Die Reform bringt jedoch spürbare Belastungen für Versicherte, Arztpraxen, Krankenhäuser und die Pharmaindustrie mit sich. Es bleibt zu hoffen, dass das öffentliche Gesundheitssystem den wachsenden Versorgungsbedarf trotz strengerer Budgetvorgaben in der gewohnten Qualität und dem gewohnten Umfang bewältigen kann.

Mag. Katharina Wieser
Linzer Institut für Gesundheitssystem-Forschung