Die Beurteilung des Gesundheitssystems durch den Rechnungshof
Das österreichische Gesundheitssystem ist laut dem Rechnungshof mit einer historisch beispiellosen Dynamik konfrontiert. Zeitkritische Entwicklungen gefährden die langfristige Stabilität und Finanzierbarkeit. Die öffentlichen Gesundheitsausgaben erreichten nach einem pandemiebedingten Sprung zuletzt ein Rekordniveau. Prognosen des Fiskalrates zeigen, dass der Anteil der Gesundheitsausgaben am BIP bis 2070 stark steigen wird. Eine Sanierung des Staatshaushaltes scheint ohne eine Stabilisierung dieses Sektors unmöglich.
Sowohl im stationären als auch im kassenärztlichen Sektor spitzt sich die finanzielle Lage zu. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) erzielt seit 2019 kontinuierlich Bilanzverluste und wird ihre Rücklagen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 vollständig aufgebraucht haben. Trotz zusätzlicher Mittel aus dem Finanzausgleich und angehobener Pensionistenbeiträge prognostiziert die ÖGK bis 2030 weiter steigende Defizite. Synchron dazu wachsen die finanziellen Belastungen für die Betreiber von Krankenanstalten stetig.
Eine alternde Bevölkerung und das damit verbundene Auftreten chronischer und multimorbider Krankheitsbilder erhöhen die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen drastisch. Gleichzeitig erweitern der medizinisch-technische Fortschritt und neue, hochpreisige Behandlungsmethoden das Leistungsspektrum, was die Nachfrage auch künftig kontinuierlich forcieren wird.
Im stationären Sektor zeigt sich ein eklatantes Missverhältnis zwischen Aufwand und Output. Verschärft wird dies durch stark gestiegene Personalaufwendungen. Obwohl das System finanzielle Ressourcen in Höchstausmaß bindet, gelingt eine bedarfsgerechte Steuerung der Leistungserbringung nicht ausreichend. Medizinische Indikatoren belegen das simultane Bestehen von Unter-, Über- und Fehlversorgung. Leistungen erfolgen nicht fachgerecht oder am falschen Ort. Mindestens 50 % der Fälle in den Erstversorgungs- und Notfallambulanzen könnten adäquat im niedergelassenen Sektor behandelt werden. Besonders alarmierend: Die OECD klassifiziert rund 18.400 der jährlich zirka 90.000 Todesfälle in Österreich als vermeidbar – 12.600 davon durch bessere Prävention.
Drei Handlungsfelder, 15 Lösungsvorschläge
Der Rechnungshof definiert in seinem Bericht drei Handlungsfelder, aus denen 15 konkrete Lösungsvorschläge abgeleitet werden.
Handlungsfeld 1: Versorgungsstrukturen
- Zielbild für Versorgungsstrukturen mit Gewichtung der Sektoren
Der Rechnungshof fordert ein österreichweites Zielbild für das Gesundheitssystem bis 2040. Dabei soll festgelegt werden, welche Leistungen künftig in Primärversorgung, ambulanten Einrichtungen und Krankenhäusern erbracht werden. Ziel ist eine stärkere Primärversorgung mit niederschwelligem Zugang, weniger Parallelstrukturen zwischen Ambulanzen und niedergelassenem Bereich sowie eine Konzentration stationärer Leistungen auf spezialisierte Standorte. Dadurch sollen Qualität, Effizienz und Finanzierbarkeit verbessert werden. - Festlegung der Standorte und Ausgestaltung der Versorgungsstrukturen
Auf Basis des Zielbildes soll die Politik entscheiden, welche Standorte künftig welche Leistungen anbieten. Krankenanstalten, Primärversorgungseinrichtungen und Facharztzentren sollen klar definiert und regional abgestimmt werden. Die Strukturreform soll sicherstellen, dass Ressourcen effizient eingesetzt und Versorgungslücken vermieden werden. - Kommunikation der zukünftigen Gesundheitsversorgung
Die Bevölkerung soll frühzeitig darüber informiert werden, wie das Gesundheitssystem künftig organisiert sein wird. Der Rechnungshof betont, dass Strukturwandel notwendig ist, um eine hochwertige öffentliche Gesundheitsversorgung langfristig zu sichern. Vorteile wie bessere Erreichbarkeit, digitale Angebote und kürzere Wartezeiten sollen aktiv kommuniziert werden.
Handlungsfeld 2: Finanzierung
- Mittelverteilung nach Sektoren
Die Finanzierung soll sich künftig an der geplanten Versorgungsstruktur orientieren. Gelder sollen dorthin fließen, wo Leistungen tatsächlich erbracht werden („Geld folgt Leistung“). Bund, Länder und Sozialversicherung sollen gemeinsam verbindliche Finanzierungsziele festlegen. - Transformationspfad mit Meilensteinen
Bis 2040 soll ein klarer Umsetzungsplan mit überprüfbaren Zwischenzielen entwickelt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Finanzierung und Leistungsangebot schrittweise an die neue Struktur angepasst werden. - Ausgestaltung konkreter Zahlungsströme
Finanzierungsströme sollen regional differenziert und an die jeweilige Versorgungssituation angepasst werden. Bestehende Krankenanstalten sollen dort genutzt werden, wo sie sinnvoll sind, bevor neue Strukturen aufgebaut werden. - Steuerung der Faktorkosten
Der Rechnungshof sieht steigende Kosten kritisch. Die Ausgaben dürfen langfristig nicht stärker wachsen als die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Systems. Deshalb sollen Kostenentwicklungen gezielt gesteuert werden. - Gezielte Einbindung privater Mittel
Private Zahlungen im Gesundheitssystem nehmen zu, etwa durch Wahlärzte oder Sonderklasseversicherungen. Der Rechnungshof schlägt vor, private Mittel sozial verträglich und kontrolliert in das öffentliche System einzubinden, um Versorgung und Qualität langfristig zu sichern.
Handlungsfeld 3: Steuerung
- Einführung von Performance-Indikatoren
Die Leistung des Gesundheitssystems soll anhand klarer Qualitäts- und Effizienzindikatoren bewertet werden. Internationale Modelle von WHO oder OECD können dabei als Vorbild dienen. - Verbesserung der Datenerhebung und Datennutzung
Für eine wirksame Steuerung braucht es bessere Daten. Diagnosen, Behandlungsverläufe und Abrechnungsdaten sollen systematisch zusammengeführt und genutzt werden. ELGA und digitale Systeme sollen stärker ausgebaut werden. - Verbesserung der Versorgungsplanung
Die Versorgungsplanung soll präziser und verbindlicher werden. Gesundheits- und Finanzplanung müssen besser abgestimmt sein, damit Versorgungsziele auch realistisch finanzierbar bleiben. - Planung des Personalbedarfs und Steuerung der Ausbildung
Ausbildungskapazitäten sollen stärker am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet werden. Besonders die Primärversorgung und bestimmte Fachrichtungen sollen gezielt gestärkt werden. - Ausbau der Qualitätssicherung und Transparenz
Qualitätssicherung soll in allen Bereichen des Gesundheitssystems ausgebaut werden. Ergebnisse sollen transparent veröffentlicht werden, damit die Versorgungsqualität besser nachvollziehbar ist. - Bessere Orientierung und Steuerung der Patientenwege
Patientinnen und Patienten sollen besser durch das Gesundheitssystem geleitet werden. Dazu gehören transparente Informationen, Wartezeitenmanagement, telefonische Erstberatung und digitale Angebote. - Klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
Bund, Länder und Sozialversicherung sollen klar definierte Aufgaben und Verantwortlichkeiten erhalten. Nur mit eindeutigen Zuständigkeiten kann die Gesundheitsreform erfolgreich umgesetzt werden.
Die geforderte Transformation ist dem Rechnungshof zufolge weit mehr als eine organisatorische Umstellung, sondern die Chance, die chronische Überlastung des medizinischen Personals zu bremsen, finanzielle Belastungen abzufangen und die bewährten Stärken des österreichischen solidarischen Gesundheitssystems für die kommenden Jahrzehnte abzusichern.
Quelle: Rechnungshofbericht vom Mai 2026


