Krankenkasse: Kürzungen und Vorsorgeimpulse

Das Gesundheitssystem steht unter Druck. Nun kam es still und leise zu Anpassungen der Selbstbeteiligung von Patienten. Zuletzt bei der BVAEB – Patienten sollen nun 20% statt bisher 10% Selbstbehalt für Behandlungen bezahlen. Und auch in der ÖGK kam es zu weiteren Kürzungen. Hingegen verbesserte man in der SVA das Bonusprogramm zur Vorsorge.

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Am 29. Mai wurde auf der Homepage der BVAEB - der Krankenversicherungsanstalt der Eisenbahner, Bauern und der öffentlich Bediensteten - bekannt gegeben, dass „um trotz der angespannten Budgetsituation das Leistungsniveau auch in Zukunft sicherstellen zu können“ der Behandlungsbeitrag von 10% auf 20% angehoben werde – mit Wirkung 1.6.2026! Für Versicherte mit geringen Einkommen gibt es allerdings noch die Möglichkeit zur Befreiung bzw. Nachsicht vom Behandlungsbetrag.

In der ÖGK wird eingespart, indem die Voraussetzung für Krankentransporte weiter verschärft werden. In einem Schreiben an Ärzt:innen definiert die ÖGK den Begriff der Gehunfähigkeit näher: nur wer sich außerhalb der Wohnung nicht selbstständig fortbewegen kann, auch nicht mit Gehhilfe oder einer Begleitperson, gilt künftig als gehunfähig und bekommt damit den Krankentransport bezahlt. Auch wenn öffentliche Verkehrsmittel fehlen, die Infrastruktur mangelhaft ist oder keine Begleitperson zur Verfügung steht wird es künftig keine Kostenübernahem mehr geben. Zudem muss der Arzt eine deutlich detailliertere Begründung für die medizinische Notwendigkeit eines Transportes – fehlt diese, wird ebenfalls nicht bezahlt. Ausnahmen gelten nach wie vor für Hin- und Rücktransporte zur Chemo- oder Strahlentherapie sowie zur Dialysebehandlung, für immungeschwächte Personen und bei isolationspflichtigen Infektionskrankheiten.

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) hat hingegen ein neues Bonussystem namens „Vorsorgepass“ eingeführt. Im Unterschied zu früheren Jahren, in denen jeweils nur ein einzelnes Gesundheitsthema gefördert wurde, bündelt der Vorsorgepass nun verschiedene Vorsorgemaßnahmen wie Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitschecks für Kinder und Jugendliche, Krebsvorsorge, Impfungen und Mundhygiene. Für absolvierte Maßnahmen erhalten Versicherte Punkte, die in Geld umgewandelt und jederzeit ausbezahlt werden können. So bringt etwa eine Mundhygiene 1.000 Punkte bzw. 100 Euro.

Mit dem neuen System möchte die SVS die Gesundheitsvorsorge ihrer 1,3 Millionen Versicherten stärken. Aktuell werden jährlich rund 400.000 Vorsorgemaßnahmen in Anspruch genommen; dieses Niveau soll künftig um zehn Prozent pro Jahr steigen. Ein Statusprogramm (App oder Webportal) unterstützt die Versicherten dabei, ihre gesammelten Punkte und Maßnahmen im Blick zu behalten. Eine Erinnerungsfunktion ist derzeit noch nicht vorhanden, könnte aber bei entsprechender Nachfrage ergänzt werden.

Quelle

Medmedia vom 31.05.2026
BVAEB Anpassung des Behandlungsbeitrages mit Wirksamkeit ab 1.6.2026
SVS Vorsorgepass