Bei Ausbleiben einer Einigung zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der Pharmig (Interessenvertretung der österreichischen pharmazeutischen Industrie) über den Rahmenvertrag sollten per ASVG Novelle Zwangsrabatte vorgeschrieben werden. Nun wurde in letzter Minute doch noch eine vertragliche Einigung erzielt. 2008 wurde der Rahmenvertrag erstmals geschlossen, nun soll er am 1. Jänner um 3 Jahre verlängert werden.
Einigung
Anstatt eines umstrittenen, gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsrabatts von 125 Millionen Euro jährlich bis 2018 einigte man sich auf einen freiwilligen Beitrag von 125 Millionen Euro im Jahr 2016 und macht die Zahlungen in den Jahren 2017 und 2018 abhängig von den Ausgabensteigerungen für Medikamente. Je Prozentpunkt der Ausgabensteigerung sollen 10 Millionen Euro Rabatt gewährt werden – 5 Millionen je halbem Prozentpunkt für die ersten 2 Prozentpunkte, dann 10 Millionen je angefangenem weiteren Prozentpunkt. 2 Millionen Euro jährlich werden von der Pharmawirtschaft weiterhin zur Unterstützung des „Gremium Gesundheitsziele" zur Verfügung gestellt, das vorwiegend Forschungsprojekte und Präventionsmaßnahmen unterstützt.
Man vereinbarte für diese Zahlungen eine Obergrenze von 82 Millionen Euro jährlich, was einem Ausgabenanstieg um 8 Prozentpunkte entspricht. Auch die Berechnungsvariante der Kostensteigerung wurde vereinbart, da bisher von beiden Seiten mit unterschiedlichen Zahlen argumentiert wurde.
Außerdem wurde vereinbart, eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, um die rechtlichen Aufnahmekriterien für den Erstattungskodex zu überarbeiten. Bis Mitte 2016 soll ein Ergebnis vorliegen, das dann ab 1. Jänner 2017 umgesetzt werden kann. Zukünftig wolle man den Anstieg der Medikamentenausgaben auf drei Prozent pro Jahr beschränken.
Umstritten
Zwar wäre im Falle eines Zwangsrabatts ein höherer Beitrag zu erwarten gewesen, doch war unklar, ob ein derartiges Gesetz, wie es in ähnlicher Form bereits in der Vergangenheit gegolten hatte, auch tatsächlich umsetzbar wäre und vor dem Verfassungsgerichtshof bestehen würde. Darüber hinaus wurde befürchtet, durch Wettbewerbseinschnitte die Attraktivität des österreichischen Zielmarktes für die Pharmaindustrie zu verringern, und so der Bevölkerung den Zugang zu neuen und innovativen Medikamenten zu erschweren.
Uneinigkeit
Ein Streitpunkt bleiben extrem teure Medikamente, die zwar nur 0,4 Prozent aller abgegebenen Medikamente ausmachen, jedoch 25 Prozent der Kosten verursachen. Während die Pharmawirtschaft diese „speziellen Fälle" individuell aushandeln möchte, spricht man im Hauptverband weiterhin von der Möglichkeit, rechtliche Schritte zu ergreifen.
Nun müssen alle 120 Mitglieder der Pharmig der derzeit vorliegenden Punktation zustimmen – die Wahrscheinlichkeit für Gegenstimmen wird aber aufgrund der Einbindung sämtlicher Gremien in die Verhandlungen als gering eingeschätzt.


