Schweiz: Berücksichtigung des volkswirtschaftlichen Nutzens medizinischer Leistungen in der Tarifierung

In der Schweiz zeigen die starken Steigerungen der Krankenversicherungs-Prämien, dass es Reformen braucht, bevor die Akzeptanz der Bevölkerung für die hohen Kosten des Gesundheitssystems schwindet. Dazu gibt es in der Politik unseres Nachbarlandes eine Idee, die nicht unumstritten ist: die Berücksichtigung des volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzens medizinischer Leistungen in der Tarifierung.

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Im Kern dieser Idee geht es um die Veränderung von Anreizen, um den Nutzen der im Gesundheitssystem erbrachten Leistungen zu maximieren. Hintergrund sind neben den stark wachsenden Kosten im System auch die steigenden Krankenstandstage – ein Phänomen, das in Österreich ebenfalls beobachtet wird. Eine abnehmende Arbeitsfähigkeit wirkt sich sowohl negativ auf die volkswirtschaftliche Leistung als auch auf gesellschaftliche und unbezahlte Tätigkeiten aus.

Nutzen bereits berücksichtigt?

Die Idee ist auch deshalb nicht unumstritten, weil unklar ist, inwieweit der Nutzen medizinischer Leistungen bereits im Tarifsystem berücksichtigt wird. Denn auch in der Schweiz werden Leistungen, die von der Grundversicherung bezahlt werden, anhand der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft. Doch ist das ausreichend?

Nationalrätin und Kinderchirurgin Bettina Balmer sowie Nationalrat und Unternehmer Thomas de Courten vertreten hier eine andere Ansicht - insbesondere dann, wenn unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten für dieselbe medizinische Indikation zur Verfügung stehen. 

Am Beispiel der Sichelzellanämie wird dies deutlich: Es gibt einerseits eine sehr teure, aber äußerst wirksame Behandlung durch eine Stammzellentherapie. Andererseits gibt es eine günstigere Behandlung, die lebenslang durchgeführt werden muss und für die Betroffenen mit erheblichem Leid verbunden sein kann. Betrachtet man die gesamte Lebensspanne der Patientinnen und Patienten und berücksichtigt zudem, dass sie nach der Stammzellentherapie leistungsfähiger sein können, wäre die zunächst teurere Behandlung langfristig wahrscheinlich die kostengünstigere Lösung.

Wie misst man Nutzen?

Für die Kosten-Nutzen-Relation muss zunächst hinterfragt werden, wodurch der volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Nutzen überhaupt erhöht wird und wie man ihn misst. Dazu existieren bereits wissenschaftliche Studien, die geeignete Kriterien aufzeigen. Dazu zählen unter anderem die Behandlungsdauer, die Anzahl der Rückfälle, die Lebensqualität und Lebenserwartung der Patienten, Nebenwirkungen, zu erwartende Arbeitsausfälle sowie die Frage, ob die Behandlung im ambulanten oder stationären Setting stattfindet. Zentral erscheint auch die Frage, welche gesundheitlichen Probleme den größten volkswirtschaftlichen Schaden verursachen und mit welchen Maßnahmen dieser am sinnvollsten reduziert werden kann.

Ein Bonus-Malus-System, das auf den bisherigen Tarifen einzelner medizinischer Leistungen aufbaut, könnte den volkswirtschaftlichen Nutzen stärker in Behandlungsentscheidungen einfließen zu lassen.

Eigenverantwortung der Patienten

Darüber hinaus sollte Patienten mehr Anreiz zu Eigenleistungen gegeben werden. Beispielsweise könnten Mitgliedschaften im Fitnessstudio bezahlt oder die Kosten der „Abnehmspritze“ nur noch in Kombination mit einem Fitness- und Ernährungsprogramm übernommen werden, da sich eine nachhaltige Wirksamkeit nur in Kombination mit Lebensstiländerungen gezeigt hat.

Zusätzlich sollten Patienten der Idee nach auch finanziell dazu motiviert werden, nur dann einen Arzt aufzusuchen, wenn dies wirklich notwendig ist. Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt werden, dass notwendige Arztbesuche nicht vermieden werden, um eventuell daraus resultierenden negativen Folgen vorzubeugen. Dafür braucht es auch eine stärkere Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung.

Pilotprojekt

Die Befürworter der Idee schlagen ein Pilotprojekt vor, das die Auswirkungen entsprechender Änderungen im Tarifsystem aufzeigen soll. Bis es tatsächlich zu einer Änderung im Tarifsystem der Schweiz kommen könnte, würden allerdings etwa sechs bis zehn Jahre vergehen.

Mag. Katharina Wieser
Linzer Institut für Gesundheitssystem-Forschung