Unterschiede der Bismarck-Gesundheitssysteme in Österreich, Deutschland und der Schweiz

Wer in den Nachbarländern Deutschland oder der Schweiz arbeitet, wird rasch zwei Dinge feststellen: Zum einen haben die beiden Länder ebenfalls ein Sozialversicherungssystem mit vielen Finanziers und Entscheidungsträgern, zum anderen sind die Unterschiede doch größer als erwartet.

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Pflichtversicherung in Österreich

Bei dem Gesundheitssystem von Österreich handelt es sich um ein Pflichtversicherungssystem. Weiters ist das österreichische Gesundheitssystem durch ein hohes Ausmaß an Fragmentierung der Zuständigkeiten und der Finanzierung charakterisiert. Im Bereich der Gesetzgebung und Vollziehung ist der Bund für den niedergelassenen Bereich zuständig, während die Länder mit der Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung im Bereich der Kranken- und Pflegeanstalten betraut sind. 
Das österreichische Gesundheitswesen ist somit in zwei Subsysteme unterteilt – den niedergelassenen und den stationären Bereich –, zwischen denen aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten nur eine mangelhafte Abstimmung erfolgt.

Versicherungspflicht in der Schweiz

Auch die Schweiz verfügt über ein obligatorisches Krankenversicherungssystem, ist jedoch in der Finanzierung und Ausgestaltung mit dem österreichischen System kaum vergleichbar. Seit 1996 sind alle Einwohner verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Dafür stehen den Versicherten mehr als 50 verschiedene Krankenversicherungen zur Verfügung. Die privat organisierten Versicherten haben für die gesetzlich festgelegten Kernleistungen der Basisversicherung eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Abseits dieser Kernleistungen stehen sie in einem regen Wettbewerb zueinander, was einen Anreiz für Effizienzsteigerung schafft. 

Die Finanzierung des Schweizer Systems erfolgt durch Prämien und einer hohen Kostenbeteiligung der Versicherten sowie durch staatliche und kantonale Zuschüsse. Ein besonderes Merkmal besteht in der Wahlfreiheit der Versicherten, nicht nur in Bezug auf ihre Krankenkasse, sondern auch darauf, welches Versicherungsmodell sie wählen. Neben der Variante mit freier Arztwahl gibt es mehrere Sparmodelle, die sich durch niedrigere Krankenkassenprämien auszeichnen: Dazu zählen das Hausarzt-Modell, das Telmed-Modell und das HMO-Modell, welches dem deutschen MVZ-Modell ähnelt.

Dualsystem in Deutschland

Das deutsche Sozialversicherungssystem verfügt über ein weltweit einzigartiges Nebeneinander aus Versicherungspflicht und privater Versicherungsoption. Grundsätzlich gilt in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Gemäß dieser besteht für alle Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen bis 6.450 Euro brutto (Versicherungspflichtgrenze 2026) eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Besondere an der GKV in Deutschland ist, dass auch die gesetzlich Versicherten ihre Krankenkasse frei wählen können. 

Ab dem Überschreiten der oben erwähnten Einkommensgrenze können sich Versicherte vollständig von der GKV abmelden und sich ausschließlich privat versichern. Dies gilt etwa für besserverdienende Angestellte, Beamte oder Selbstständige, die von der Versicherungspflicht in der GKV ausgenommen sind. 

GKV und PKV sind Versicherungen, die dieselben Gefahren abdecken (Krankheit), sich in ihrer Finanzierung und der Art des Risikoausgleichs jedoch völlig unterscheiden. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich nach dem Solidaritätsprinzip über einkommensabhängige Beiträge. In der PKV hingegen richten sich die Prämien nach Alter, Gesundheitszustand und individuellem Risiko – solidarische Elemente bestehen dort nicht. 

Ein weiteres Merkmal des deutschen Systems ist das Prinzip der Selbstverwaltung: Der Staat setzt rechtliche Rahmenbedingungen, während die konkrete Ausgestaltung und Leistungserbringung den Akteuren des Gesundheitswesens – etwa Krankenkassen, Ärzteschaft und Kliniken – obliegen.

Vor- und Nachteile von Systemen mit freier Versicherungswahl

Systeme mit freier Versicherungswahl bzw. wettbewerbsorientierte Systeme bringen einige Vor-, aber auch Nachteile mit sich. Gesundheitskassen sowie private Versicherungen stehen, wie oben aufgezeigt, untereinander im Wettbewerb. Die Handlungsmacht der Institutionen ist in zwei Bereiche zu gliedern. Sie können einerseits versuchen die Tarife so kostengünstig und attraktiv wie nur möglich zu gestalten oder den Fokus auf die Qualität der Leistung zu legen. Beide Optionen schaffen für die Institutionen einen Anreiz, ihre operative Effizienz zu steigern. Dies kann zu einer Entlastung des öffentlichen Budgets führen, aber auch die Qualität der Leistungen steigern. Mehrfachdiagnosen, langen Wartezeiten und mangelndem Vertrauen in das Gesundheitspersonal kann so entgegengewirkt werden.

Gleichzeitig geschieht mit der freien Versicherungswahl eine Umstrukturierung des administrativen Aufwandes. Dieser ist nicht mehr auf der Seite des Staates, sondern auf der Seite des Versicherten zu finden. So kann die Informationsbeschaffung von Versicherungspolizzen und Katalogen der verschiedenen Krankenkassen oder Leistungen als Aufwand gesehen werden. Dies ist vor allem auf Seite der Versicherten mit Sprach-, Sozial- oder systematischen Barrieren nachteilig und kann als nicht anwenderfreundlich betrachtet werden.

Unabhängig von systematischen Vor- und Nachteilen der betrachteten Modelle stellt jeder Umstellung eines Krankenversicherungssystems eine Herausforderung dar. Demnach benötigt eine Umstellung den Willen des Gesetzgebers und ein gelungenes Zusammenspiels der Krankenkassen, die Motivation der Versicherten und einer Marktstruktur, die dies möglich machen kann.

Mag. Sabine Weißengruber-Auer, MBA
Linzer Institut für Gesundheitssystem-Forschung

Zusammenfassung eines Artikels von EcoAustria – Institut für Wirtschaftsforschung aus der ZGP 02/2025 Pflichtversicherung oder Versicherungspflicht?
Der gesamte Artikel steht auf unserer Website zum Download zur Verfügung