Die Basisausbildung ist das Fundament der ärztlichen Berufsausbildung und kein Experiment

Mit Juni 2026 trat jene von der Ärztekammer wiederholt abgelehnte Regelung in Kraft, durch welche - unter der Voraussetzung einer Gleichwertigkeit - Zeiten aus dem Klinisch-Praktischen Jahr (KPJ) auf die neunmonatige Basisausbildung angerechnet werden können. Durch die aktuelle Novelle zeigt sich wieder mal im Gesundheitswesen: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.

Eine Novelle gegen den Rat der Fachleute und leider nicht zu Ende gedacht

Die Österreichische Ärztekammer hat von Beginn an auf die Risiken dieser Regelung hingewiesen und wiederholt alternative Modelle vorgeschlagen. 

Selbst die vom Gesundheitsministerium eingesetzte Unterarbeitsgruppe zur Basisausbildung ist einstimmig zum Ergebnis gekommen, dass die Anrechnung von Zeiten aus dem Klinisch-Praktischen Jahr weder notwendig noch sinnvoll ist.

Zudem wirft die konkrete Ausgestaltung der Gesetzesnovelle zahlreiche Fragen auf und sorgt für erhebliche Verunsicherung. Die Anrechnung erfolgt über die Österreichische Ärztekammer im Rahmen einer individuellen Gleichwertigkeitsprüfung und erfordert entsprechende Nachweise sowie Tätigkeitsbestätigungen. Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet die Ärztekammer per Bescheid, ob und in welchem Umfang eine Anrechnung erfolgt. Dabei werden Ausbildungsdauer, Lernziele, Tätigkeiten, Supervision und praktische Erfahrung beurteilt. 

Die Novelle schafft damit keinen automatischen Ersatz der Basisausbildung durch das KPJ, eröffnet jedoch die Möglichkeit, Teile oder – je nach Auslegung – möglicherweise sogar die gesamte Basisausbildung anzurechnen. Bis dato bestehen Unsicherheiten darüber, welche Inhalte in welchem Umfang anerkannt werden und welche Konsequenzen sich daraus für die Ausbildungspraxis ergeben. 

Zu hinterfragen sind auch Unionsrechtliche Aspekte im Hinblick auf die „Doppelberücksichtigung" von Ausbildungen. Eine Doppelberücksichtigung derselben Ausbildungszeiten dürfte der EU-Richtlinie der Berufsqualifikation widersprechen. die unionsweite Vergleichbarkeit und Anerkennung österreichischer Berufsqualifikationen könnten somit beeinträchtigt sein. Unsere jungen Kolleginnen und Kollegen brauchen für ihren Berufsstart Rechtssicherheit und klare Rahmenbedingungen – nicht Interpretationsspielräume. Eine Gesetzesänderung ohne restlose Klärung aller praktischen Fragen hilft niemandem. 

Rückblick zu den Anfängen der Basisausbildung 2015

Im Juni 2015 wurde durch die Ärzteausbildungsordnung der „klassische“ Turnus abgeschafft und durch eine neunmonatige Basisausbildung ersetzt, welche in die Fachausbildungszeit eingerechnet wird. Diese Grundausbildung erfolgt noch vor der Festlegung des Weiteren medizinischen Werdegangs.

Die damals eingeführte Basis-Grundausbildung stellt in direktem Anschluss an das Medizinstudium eine umfassende praktische Ausbildung aller Ärzte dar, die inhaltlich an das klinisch-praktische Jahr im Studium anknüpft und sollte die bisherigen Gegenfächer ersetzen. 

Der Erwerb von klinischen Grundkompetenzen in den Fachgebieten Chirurgie und Innere Medizin steht dabei im Vordergrund. Folgende Fertigkeiten sollen gefestigt und eigenständig durchgeführt werden: Gespräche und klinische Untersuchungen, Diagnostik und Behandlung planen und den erstellten Plan mit dem Ausbildungsverantwortlichen diskutieren und umsetzen.

Die Basisausbildung bietet den Medizinabsolventen die Möglichkeit, einen breiten Überblick über die ärztlichen Tätigkeiten zu erlangen und gibt Einblicke in unterschiedliche Fachrichtungen, mit denen man später zusammenarbeiten wird.  

Jetzt, elf Jahre später, soll die verpflichtende postpromotionelle Basisausbildung durch die Möglichkeit einer Anrechnung von vorpromotionellen Tätigkeiten aufgeweicht werden. Eine Vorgangsweise die im Hinblick auf das gesetzliche Kriterium der Gleichwertigkeit zu hinterfragen ist. 

Ist das KPJ tatsächlich mit der Basisausbildung gleichwertig? 

Aus Sicht der Ärzteschaft ist die Antwort ein klares Nein. Das KPJ ist ein wichtiger Bestandteil am Ende des Medizinstudiums und vermittelt wertvolle klinische Erfahrungen. Dennoch erfolgt es in der Rolle eines Studierenden. An einer Gleichwertigkeit ist bei Tätigkeiten im Rahmen des KPJ grundlegend zu zweifeln.  Studierende der Humanmedizin sind laut UG 2002, bloß „zur unselbständigen Ausübung bestimmter Tätigkeiten unter Anleitung und Aufsicht der ausbildenden Ärzte berechtigt". 

Die Basisausbildung als erste Phase der ärztlichen Berufsausübung erfüllt einen völlig anderen Zweck. Im Unterschied dazu bedeutet die Basisausbildung bereits eine eigenständige Patientenversorgung. Junge Kolleginnen und Kollegen lernen hier eigenverantwortlich Patientenaufnahmen durchzuführen, klinische Entscheidungen unter Zeitdruck zu treffen, Dienstübergaben zu verantworten, gleichzeitig auftretende Akutfälle zu priorisieren und sich in den Strukturen eines modernen Krankenhausbetriebs zurechtzufinden. 

Wer einmal einen Nachtdienst erlebt hat, weiß, dass diese Erfahrungen nicht mit einem Universitätspraktikum gleichgesetzt werden können. Die Verantwortung für Patientinnen und Patienten beginnt erst mit der ärztlichen Tätigkeit – und genau auf diese Verantwortung bereitet die Basisausbildung vor.

Das eigentliche Problem heißt Flaschenhals 

Die Diskussion um die Novelle ist letztlich Symptom eines anderen Problems. Nicht alle Absolventinnen und Absolventen finden unmittelbar nach Studienabschluss einen Platz in der Basisausbildung. 

Wenn das politische Ziel darin besteht, den Übergang vom Studium in die Ausbildung zu beschleunigen, wäre der ehrlichere und pragmatischere Weg eine gezielte Reform der Basisausbildung selbst. Die Ärztekammer hat wiederholt vorgeschlagen, die Basisausbildung in einem klar definierten Rahmen zu verkürzen und gleichzeitig ihre wesentlichen Ausbildungsinhalte zu erhalten.

Hier stehen auch die Krankenhausträger in der Verantwortung. Anders als bei Facharztausbildungsstellen bestehen für Basisärztinnen und Basisärzte keine vergleichbaren strukturellen Beschränkungen. Die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze liegt daher klar in der Hand der Trägerorganisationen.

Die Basisausbildung genießt unter jungen Ärztinnen und Ärzten einen hohen Stellenwert. Rückmeldungen aus Oberösterreich zeigen seit Jahren, dass sie als wichtige und wertvolle Ausbildungsphase wahrgenommen wird. Die Basisausbildung ist das Fundament auf dem Weg zum Arztberuf. Dieses Fundament zu stärken, anstatt es auszuhöhlen, muss das gemeinsame Ziel aller Verantwortlichen sein.

Peter Niedermoser