Das 12. Gesundheitspolitische Gespräch ist erfolgreich über die Bühne gegangen

Interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen war das Thema, dem man sich am Mo, 13. Jänner in der ÄKOÖ widmete. Dazu hielten zwei renommierte Referenten Input-Statements und erzählten aus der Praxis. Im Anschluss wurde rege diskutiert, was eine Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen im Gesundheitswesen leisten kann, wo Grenzen liegen und welche Auswirkungen die jüngsten gesetzlichen Änderungen haben.

v.links: Roland Quehenberger (LGT Bank), Corinna Hirzinger (Krankenhaus Braunau), Peter Niedermoser (ÄKOÖ), Christine Haiden (Moderation), Franz Harnoncourt (OÖ Gesundheitsholding), Gabriele Jaksch (MTD Austria), Klaus Kubin (ÖÄK, Referat für Gesundheitsberufe); fotocredit (c) mesic

Nur durch das koordinierte Miteinander unterschiedlicher Berufsgruppen lassen sich die hohen Anforderungen an eine patientenzentrierte Versorgung erfüllen. Vor allem der demographische Wandel, die zunehmende Anzahl chronischer Erkrankungen und der Fachkräftemangel erfordern neue und effiziente Lösungsansätze, um den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten gerecht zu werden. Es geht um die Frage: Wer macht zukünftig was, mit welcher Qualifikation?

Gesetzliche Neuerungen

Der erste Vortrag von Dr. Klaus Kubin vom ÖÄK-Referat für Gesundheitsberufe, selber Facharzt für Radiologie, bot einen Einblick in die Neuerungen des MTD-Gesetzes. Das MTD Gesetz umfasst sieben Gesundheitsberufe (Physiotherapeutinnen, Ergotherapeuten, Logopädinnen, Diätologen, Radiologietechnologinnen, Biomedizinische Analytiker, Orthoptistinnen) und regelt u.a. deren Ausbildung, Kompetenzen und die interprofessionelle Zusammenarbeit. Die letzte Reform wurde 1992 vorgenommen, es bedurfte daher dringend einer Modernisierung, um den aktuellen Stand der Medizin abzubilden. Vor der Überarbeitung des Gesetzes wurden zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter des Gesundheitssystems, darunter auch Ärztinnen, eingeladen, um an der Ausarbeitung mitzuwirken. Im dritten Quartal 2024 wurde schließlich die Novelle des MTD-Gesetzes verabschiedet.

Drei Aspekte wurden Kubin zufolge, der bei den Verhandlungen dabei war, bei der Entwicklung des Gesetztes immer im Auge behalten: die Patientensicherheit, die Patientencompliance und die Schonung der Systemressourcen. Die größten Erfolge des Gesetzes: „Die Novellierung gibt den MTD-Berufen in bisherigen Grauzonen Rechtssicherheit in ihrem täglichen Tun. Zusätzlich wird für Patienten der Zugang zu Diagnostik und Therapie niederschwelliger, wobei man hier nicht sicher sagen kann, wie sich das auf die Kosten im Gesundheitswesen auswirken wird. Außerdem erhofft man sich aufgrund der besseren Karrierechancen eine Erhöhung der Ausbildungszahlen bei den MTD-Berufen.“, erläutert der Radiologe.

Einer ärztlichen Anordnung bedürfe es auch jetzt noch, um die Leistung eines MTD-Berufes zu initiieren. Allerdings müsse auf der Anweisung nur noch die Diagnose und z.B. „Physiotherapie erbeten“ stehen. Mit welchen Mitteln ein MTD dann die Behandlung vornimmt, könne dieser dann eigenverantwortlich entscheiden. Die Kompetenz dafür sei bei den MTD-Berufen durchaus gegeben. Stehe jedoch auf der Überweisung des Arztes eine genaue Anweisung, wie behandelt werden soll, dann solle dies von den MTDs auch so umgesetzt werden.  Hinzugekommen sei bei den MTDs eine Fortbildungsverpflichtung und der obligatorische Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.

Vortrag Harnoncourt

Im zweiten Vortrag betonte Mag. Dr. Franz Harnoncourt, Geschäftsführer der OÖ Gesundheitsholding, dass sich die Anforderungen des Gesundheitssystems und der Patienten verändert hätten. Etwa liege heute ein stärkerer Fokus auf der Prävention. Die Entwicklungen des MTD-Gesetzes seien unumkehrbar, da es weniger verfügbare ärztliche Arbeitszeit gebe. Man müsse es auch positiv sehen, dass andere Gesundheitsberufe etwas von dieser fehlenden Zeit abdecken könnten. Die wichtigste Frage zum Thema „multiprofessionelle Zusammenarbeit“ sei nämlich die der Versorgungsabsicherung. Allerdings solle vor allem aus Patientensicht regelmäßig evaluiert werden, ob Kompetenzübernahmen durch MTD-Berufe qualitativ hochwertig erbracht werden. Im schlimmsten Fall solle man auch einmal einen Schritt zurückgehen. 

„Nach der Reform ist vor der Reform.“, ist Harnoncourt überzeugt. Das Gesetz solle sich deshalb ganz natürlich an geänderte Anforderungen anpassen können. Unser Gesundheitssystem habe sich auf die Ärzteschaft fokussiert, weil historisch gesehen Ärzte und Pharmazeuten die einzigen patientennahen akademische Berufe waren. Organisationen entstünden aus einer kulturellen Logik heraus. Die neue Logik wäre nun, dass es auch andere akademische Berufe gebe. Das anzuerkennen, sei organisationspsychologisch essentiell. Ein Punkt des neunen MTD-Gesetzes ist Harnoncourt aber nicht ganz geheuer: die ministerielle Anordnung für die Verordnung von Medikamenten durch MTD-Berufe. Da wisse man einfach noch nicht, was auf einen zukomme.

Podiumsdiskussion

Auf die Vorträge folgte eine heiße Diskussion, die aber sehr sachlich geführt wurde. Viele offene Fragen konnten geklärt werden, andere blieben offen, da einige Punkte, wie etwa die konkreten Listen zur Medikamentenverordnung durch MTDs noch in der Zukunft liegen. Dr. Corinna Hirzinger, ärztliche Direktorin im Krankenhaus Braunau, sieht das neue MTD-Gesetz entspannt: „Im Spital sind die Strukturen für die Zusammenarbeit genau festgelegt, es wird hier also zu keinem Wildwuchs, über die Kompetenzen der Berufsgruppen hinaus, kommen.“ Sie erkennt darin eine Chance für ein wertschätzendes Miteinander. Aber diese Entwicklung wird ihrer Einschätzung nach nicht einfach werden und nicht von heute auf morgen passieren, denn es sei auch eine Generationenfrage.

Frau Mag. Gabriele Jaksch, Präsidentin der MTD Austria, drückte ihre Freude über das neue MTD-Gesetz aus, auch wenn die Kompetenzerweiterungen derzeit darin noch in geringem Maße abgebildet seien. Im nächsten Schritt müsse die Übernahme der neuen Kompetenzen in die Ausbildung sowie die Fort- und Weiterbildung der MTD-Berufe erfolgen, um den Anforderungen gerecht zu werden. 

Harnoncourt schien die Frage der Verantwortung als wichtig: „Wenn eine Kompetenz übertragen wird, dann muss auch die Verantwortung dafür übertragen werden. Kubin brachte noch ein ergänzendes Beispiel zur künftig möglichen Medikamentenverschreibung durch MTDs: „Kontrastmittel durch Radiologietechnologinnen – ja sicher, Ritalin durch Ergotherapeuten - sicher nicht!“

Dr. Peter Niedermoser, Präsident der ÄKOÖ, machte deutlich, welche Wirkung die Übernahme von Basisaufgaben durch andere Berufsgruppen auf Ärzte haben könnte: „Ärzte müssen bei Basisaufgaben anfangen zu lernen, denn beherrschen sie diese nicht, können sie später keine komplexen Fälle entscheiden.“ Beruhigende Worte kamen zum Schluss von Harnoncourt: „Zum Glück gibt das Gesetz immer nur einen Rahmen vor. Es kommt also stark darauf an, was wir daraus machen und das finde ich sehr beruhigend.“

Wir bedanken uns für die Unterstützung durch die LGT-Bank.

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