Die Präventionsleistungen werden in vier Kategorien eingeteilt: Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum. Dies wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf Basis des 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetztes vorgegeben.
Bescheinigung
Empfehlungen für Präventionsmaßnahmen können zukünftig in schriftlicher Form als ärztliche Bescheinigung ausgestellt werden. Ein Entsprechender Vordruck mit den vier Kategorien und einem Feld für Kontraindikationen und Konkretisierungen zur Empfehlung soll bis Jahresende vorliegen.
Dabei soll es sich jedoch nicht um ein Rezept im Sinne einer ärztlichen Verordnung handeln, sondern um eine Empfehlung, mit der ein Patient bei der Krankenkasse etwa einen Sportkurs oder eine Ernährungsberatung beantragen kann. Entsprechende Angebote sollen von den Kassen entweder finanziell gefördert, oder selbst angeboten werden. Weiterhin besteht für die Versicherten die Möglichkeit, derartige Präventionsleistungen auch ohne ärztliche Empfehlung in Anspruch zu nehmen.
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