Im Falle einer ambulanten Behandlung, oder beim Bezug von Medikamenten, bezahlen Patienten in der Schweiz die Leistung zumeist selbst, um dann die Rechnung beim Krankenversicherer einzureichen. Dort werden dann der Selbstbehalt und eine eventuelle Franchise abgezogen, bevor der verbleibende Betrag dem Patienten rückerstattet wird. Eine gesetzlich geregelte Frist für diese Rückerstattung gibt es nicht. Die nun durchgeführte Untersuchung weist einen Durchschnittszeitraum von 10 Tagen zwischen Rechnungseingang und Rückerstattung aus. Tatsächlich sind aber die Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherern groß. So weisen einzelne Krankenversicherer durchschnittliche Wartezeiten von mehr als 30 Tagen auf. Das Bundesamt für Gesundheit intervenierte in diesem Fall, Maßnahmen zur Besserung wurden ergriffen.


