Die Beitragserhöhung beschließen die Kassen entsprechend ihrer Finanzlage, räumen durch die Vertragsänderung dadurch jedoch ein Sonderkündigungsrecht ein.
Da der Arbeitgeberbeitrag gesetzlich mit 14,6 Prozent verankert ist, trifft die Erhöhung nur die Versicherten Arbeitnehmer. In Anbetracht regelmäßig steigender Krankenversicherungsbeiträge ergibt sich dadurch eine zunehmende Ungleichverteilung der Beitragslast, so dass viele Seiten eine Reform fordern.
Weiter Informationen zum Gesundheitswesen in Deutschland
Quellen
http://www.taz.de/Krankenkassen-in-Deutschland/!5262463/
http://www.taz.de/Beitraege-zur-Krankenversicherung-steigen/!5255134/


