Krankenkassenbeiträge steigen

Seit Jänner sind die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung höher. Durchschnittlich erhöhen die 123 gesetzlichen Kassen die Beiträge um 0,2 Prozentpunkte. Der Beitragssatz beträgt damit im Mittel 15,7 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitgeberbeiträge bleiben unverändert.

Die Beitragserhöhung beschließen die Kassen entsprechend ihrer Finanzlage, räumen durch die Vertragsänderung dadurch jedoch ein Sonderkündigungsrecht ein.

Da der Arbeitgeberbeitrag gesetzlich mit 14,6 Prozent verankert ist, trifft die Erhöhung nur die Versicherten Arbeitnehmer. In Anbetracht regelmäßig steigender Krankenversicherungsbeiträge ergibt sich dadurch eine zunehmende Ungleichverteilung der Beitragslast, so dass viele Seiten eine Reform fordern.

 

Weiter Informationen zum Gesundheitswesen in Deutschland

 

Quellen

http://www.taz.de/Krankenkassen-in-Deutschland/!5262463/

http://www.taz.de/Beitraege-zur-Krankenversicherung-steigen/!5255134/