Umsatzschwelle
Im ersten Jahr nach Markteinführung eines neuen Produkts kann der Hersteller den Preis dafür derzeit selbst festlegen. Währenddessen wird mit der Gesetzlichen Krankenversicherung eine Erstattungsbetrag ausgehandelt. In der Vergangenheit seien dabei im ersten Jahr stets horrende Preise verlagnt worden, beklagen sich die Kassen. Ein neu zu schaffender Schwellenwert soll den erwirtschaftbaren Umsatz im ersten Jahr begrenzen und so eine vorzeitige Preissenkung auf den Erstattungsbetrag ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll bis zum Sommer vorliegen.
Antibiotika und Kinder-Medikamente
Besonders gefördert werden soll hingegen die Entwicklung von Reserve-Antibiotika, die auch gegen resistente Bakterien eingesetzt werden können. Man könnte sich vorstellen, für derartige Medikamente etwa von Festbeträgen der Erstattungsgrenzen abzusehen. Auch die Entwicklung von Medikamenten für Kinder solle gefördert werden. Man möchte eigene Medikamente einsetzen, und nicht Medikamente für Erwachsene in geringeren Dosen.
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