Ärzte


Ärzteausbildung

In Österreich erfordert die Zulassung zum Medizinstudium die Absolvierung eines Aufnahmeverfahrens. Im Gegensatz zum Deutschen Ärzte-Ausbildungssystem ist das Aufnahmeverfahren in Österreich unabhängig von den Noten beim Schulabschluss und besteht in erster Linie aus einem Aufnahmetest (Aufnahmeverfahren MedAT). Für viele deutsche Medizin-Studienanwärter ist der Weg nach Österreich daher eine Chance, trotz schlechterer Noten ein Medizinstudium absolvieren zu können.

Kurz notierte Fakten zum Medizinstudium in Österreich

Die Studiendauer beträgt 12 Semester, unterteilt in drei Abschnitte und schließt mit der Verleihung des Titels Dr.med.univ. (Doktor:in der gesamten Heilkunde) ab. Davon umfasst der 1. Studienabschnitt zwei Semester, der 2. Studienabschnitt sechs Semester und der 3. Studienabschnitt vier Semester. Im dritten Studienabschnitt liegt der Schwerpunkt in der praktischen Ausbildung, am Ende des Studiums wird ein klinisch-praktisches Jahr absolviert.

Im Anschluss an das Studium ist es für alle Mediziner (sowohl angehende Fachärzte, als auch angehende Allgemeinmediziner) erforderlich eine Basis-Grundausbildung im Ausmaß von 9 Monaten zu durchlaufen. Erst im Anschluss daran fällt die Entscheidung auf die Fachrichtung. Die weitere Ausbildung erfolgt im Rahmen einer Sonderfachgrundausbildung (zwischen 15 und 36 Monate) und einer meist modular ablaufenden Schwerpunktausbildung im Sonderfach (zwischen 27 und 48 Monate). Angehende Allgemeinmediziner durchlaufen einen 27-monatigen Spitals-Turnus und eine verpflichtende Lehrpraxis im Ausmaß von derzeit 6 Monaten (ab 2022 9 Monate, ab 2027 12 Monate). Es können bis zu maximal 18 Monate der Ausbildung in einer Lehrpraxis absolviert werden. Wo die Lehrpraxis absolviert werden kann, findet sich im Ausbildungsstätten-Verzeichnis der Österreichischen Ärztekammer.

Künftig wird im Zuge der Einführung eines Facharztes für Allgemeinmedizin die Ausbildung bis 2030 schrittweise auf eine Dauer von 5 Jahre ausgedehnt. Auch in der Basisausbildung wird es dabei zu Änderungen kommen.

Wegen des Mangels an Kassenärzten in bestimmten Fächergruppen können sich Studentinnen und Studenten der Humanmedizin bei verschiedenen Bundesländern (z.B. Niederösterreich, Tirol, Steiermark) oder der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK (ab 2022/23) während des Studiums um ein Stipendium bewerben, wenn sie sich dafür im Gegenzug dazu verpflichten nach der Ausbildung eine bestimmte Zeit (meist 5 Jahre) als Kassenarzt tätig zu sein.

Statistik Austria: Medizinstudenten in Österreich

Interessensvertretung der Ärzte

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) ist gemäß Ärztegesetz für die Führung der Ärzteliste zuständig und verleiht somit die Berechtigung zur unselbstständigen sowie zur selbstständigen und eigenverantwortlichen ärztlichen Berufsausübung. Aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage besteht für Ärzte in Österreich eine Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer.

Sie vertritt zudem gemäß Ärztegesetz die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen aller in Österreich tätigen Ärztinnen und Ärzte. Sie sorgt für die Wahrung des Ansehens, der Rechte und die Einhaltung der Pflichten der Ärzte und Ärztinnen. Ihre Mitglieder sind die neun Landesärztekammern, als deren öffentlich-rechtlicher Dachverband die Österreichische Ärztekammer fungiert.

Neben weiteren Verantwortungen wie der Durchführung der Arztprüfung und der Organisation der lebenslangen Fortbildung schließt die Österreichische Ärztekammer bzw. ihre Länderorganisationen mit den Sozialversicherungsträgern den Gesamtvertrag ab, der unter anderem den Stellenplan der Vertragsärzte regelt (Anzahl und Verteilung nach Regionen), aber auch Rechte und Pflichten der Ärzteschaft sowie die detaillierte Honorarordnung zur Leistungsabrechnung umfasst. Auf Basis des Gesamtvertrages schließen Vertragsärzte Einzelverträge mit den Sozialversicherungsträgern ab.

Landesärzteorganisationen: