Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) vertritt mit 38.000 Mitgliedern etwa 95% der in der Schweiz berufstätigen Medizinerinnen und Mediziner. Als Dachverband von über 70 Ärzteorganisationen sind die Kompetenzen der FMH in den rechtlichen Grundlagen und den Statuten geregelt. Die Koordination zwischen der operativen und der strategisch-politischen Ebene übernimmt das Generalsekretariat, das mit seinen über 80 Mitarbeitenden als Bindeglied zwischen Ärzteschaft und Öffentlichkeit fungiert. Eine Mitgliedschaft in der FMH ist freiwillig.
Einige Universitäten fordern die Absolvierung eines vierwöchigen Praktikums in der Krankenpflege ("Häfeli Praktikum") als Voraussetzung für die Zulassung zum 2. Studienjahr. Dieses muss aus Zeitgründen oft schon vor Studienbeginn absolviert werden. Das Studium selbst besteht aus einem jeweils dreijährigen Bachelor- und Masterstudium und wird je nach der Nachfrage nach Studienplätzen mit einer Hürde durch einen Numerus Clausus versehen. Für das Jahr 2015 wurden die Studienplätze aufgestockt, dennoch bleiben Zugangsbeschränkungen notwendig.
Das Masterstudium umfasst ein 10-monatiges Berufspraktikum und wird mit einer Masterarbeit abgeschlossen. In einem weiteren Jahr kann der Doktortitel erworben werden. Nach Studienabschluss und bestandener eidgenössischer Prüfung in Humanmedizin kann mit der Weiterbildung begonnen werden. Im Zuge einer Assistenzzeit in einer anerkannten Weiterbildungsstätte wird nach dreijähriger Ausbildung der Titel "Praktischer Arzt/Praktische Ärztin" erlangt, oder nach fünf- bis sechsjähriger Ausbildung eine andere Facharztspezialisierung. Der minimal-Ausbildungsweg zum Praktischen Arzt/ zur Praktischen Ärztin (ohne Facharztkompetenz) wird nur selten als solcher gewählt, zumeist wird in weiterer Folge der Facharzttitel „Arzt für Allgemeine Innere Medizin" mit fünfjähriger Ausbildungsdauer angestrebt. Grundsätzlich ist ein Facharzttitel die Voraussetzung, um eine selbständige Praxistätigkeit aufnehmen zu können.