Die Krankenhausversorgung wird allen Versicherten innerhalb eines Kantons durch öffentliche oder private Spitäler, die auf der Spitalsliste eingetragen sind, bereitgestellt. Dadurch ist es möglich, dass in manchen Kantonen den Versicherten im Zuge der Grundversicherung nur ein einziges Krankenhaus zur Verfügung steht. Seit dem Jahr 2012 erfolgt die Finanzierung des stationären Bereichs durch ein Fallpauschalensystem namens Swiss DRG. Die Tarife sind innerhalb der Kantone einheitlich und die Kosten werden zwischen den Kantonen und den Versicherern aufgeteilt. In der Grundversicherung besteht zwar grundsätzlich freie Wahl des Spitals, nicht aber freie Wahl des Arztes. Freie Arztwahl innerhalb eines Krankenhauses steht nur Inhabern einer privaten Zusatzversicherung zu. Ärzte werden in Krankenhäusern in der Regel angestellt und erhalten ein Gehalt.
Spitäler vereinbaren meist eine direkte Abwicklung der erstattungsfähigen Kosten mit der Krankenkasse (Sachleistungssystem).
Quelle: WHO European health for all database (HFA-DB) 2014, Datenstand vom 17.04.2019
Während die Schweiz bei der Krankenhausbetten-Kapazität und bei der Hospitalisierungsrate im Vergleich eher im Mittelfeld angesiedelt ist, ist die Verweildauer im stationären Sektor in der Schweiz eher hoch. Zwar hat sie in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen, so dass sie in den Jahren 2010 und 2011 ident zur Aufenthaltsdauer in Deutschland war, ist aber auch 2016 noch unter den europäischen Spitzenreitern. Besonders auffällig ist dabei die deutliche Reduktion der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer im Spital vom Jahr 2009 auf das Jahr 2010, die sich auch in den Folgejahren noch fortsetzte.
Quelle: WHO European health for all database (HFA-DB) 2014, Datenstand vom 17.04.2019
Quelle: WHO European health for all database (HFA-DB) 2014, Datenstand vom 17.04.2019