Ambulante Versorgung


Die ambulante Versorgung übernimmt in Großbritannien zuallererst ein Hausarzt, meist ein "general practitioner" (GP), der nur bedingt frei wählbar ist. Bei Bedarf überweist er Patienten an einen Spezialisten oder ein Krankenhaus. GPs arbeiten häufig in Gemeinschaftspraxen oder Ärztezentren. Meist werden dort auch gleich weitere Leistungen wie Fußpflege, Physiotherapie, aber auch zahnmedizinische Dienste angeboten.

Im Gesundheitssystem Großbritanniens werden Krankenschwestern, die sogenannten "practice nurses", gezielt eingesetzt. Jene, die eine entsprechende Zusatzausbildung haben, arbeiten in einer hausärztlichen Praxis und sind mit der Versorgung chronisch Kranker und der Neuaufnahme von Patienten betraut. Nach bestimmten vorgegebenen Richtlinien dürfen sie auch Medikamente verschreiben.

Bezahlt werden die Ärzte über Kopfpauschalen, die sich an der Anzahl der zu versorgenden Einwohner richten. Die Behandlung beim Arzt ist kostenlos, Praxisgebühren oder Selbstbeteiligungen gibt es nicht. Bei Arzneimitteln müssen Versicherte im Normalfall je Medikament einen fixen Selbstbehalt bezahlen. Kinder, Rentner und chronisch Kranke sind von Zuzahlungen befreit. Auch müssen Versicherte für Zahnbehandlungen und Brillen zuzahlen.

Die Krankenhäuser sind für die stationäre und ambulante fachärztliche Versorgung zuständig.

Auch fachärztliche Behandlungen erfolgen - anders als in Deutschland - ausschließlich in den Ambulanzen der Krankenhäuser. Fachärzte, die in Kliniken tätig sind, dürfen zwar Privatpraxen betreiben. Die Patienten müssen die anfallenden Kosten allerdings komplett selbst übernehmen.

Die Zahl der durchschnittlichen jährlichen Arztbesuche ist in Großbritannien weniger konstant als in anderen europäischen Ländern, bewegt sich aber stets auf einem recht niedrigen Niveau von etwa 5 bis 6 Arztbesuchen pro Jahr. Nur in der Schweiz suchen die Patienten im Schnitt noch seltener Ärzte auf.

Durchschnittliche Arztbesuche pro Jahr

Quelle: Eurostat; Datenstand vom 17.04.2019