Beschluss: Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen in der Schweiz

Das neugewählte Schweizer Parlament hat nach 14 Jahren Ende 2023 ein Gesetz über die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) beschlossen. Am 24. November 2024 wurde die Änderung im Bundesgesetz von der Stimmbevölkerung mit 53,31 Prozent angenommen. Damit kann die Änderung in Kraft gesetzt werden. Im nächsten Schritt muss es von den Partnern in der Branche umgesetzt werden. Vor allem bei den Pflegeleistungen wird diese Aufgabe nicht einfach werden.

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Ziel der EFAS ist die Beseitigung bestehender Fehlanreize aufgrund unterschiedlicher Finanzierungsweisen im Gesundheitssystem. So soll damit etwa die kostengünstigere Ambulantisierung gefördert werden. EFAS ist die umfassendste Reform des Kassenversicherungsrechtes KVG seit Einführung der neuen Spitalsfinanzierung vor mehr als zehn Jahren.

Im Akutbereich soll EFAS mit 1. Jänner 2028 in Kraft treten, die Pflegeleistungen werden erst vier Jahre später (mit 1. Jänner 2032) nachfolgen. Bis zu den jeweiligen Startzeitpunkten steht der Branche noch viel Vorbereitungsarbeit bevor, wobei die größte Herausforderung die Erarbeitung eines einheitlichen Kataloges bei den Pflegeleistungen sein dürfte.

 

Quellen

Bundesamt für Gesundheit vom 28.11.2028
FMH Swiss Medical Association
Informationen zu EFAS