Wenn in Deutschland von Budgetierung die Rede ist, dann ist die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) gemeint, die etwa 70 Prozent des ärztlichen Gesamthonorars ausmacht. Daneben gibt es noch Leistungen, die außerhalb dieses Budgets gesondert als Einzelleistung bezahlt werden, die sogenannte extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV). Darunter fallen zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und Schwangeren, ambulante Operationen und Koordinierungsleistungen. Insgesamt führt die Budgetierung dazu, dass niedergelassene Ärztinnen nur etwa 80 Prozent der erbrachten Leistungen tatsächlich abgegolten bekommen.
Für Kinderarztpraxen wurde die Budgetierung bereits aufgehoben, nun soll es laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach auch für Allgemeinmedizinische Praxen soweit sein. Bei Fachärzten bleibt die Regelung hingegen bestehen.
Mehr Zeit für Behandlungen
Vor allem erhofft sich Lauterbach von dem Wegfall der Budgetierung, dass aus ökonomischen Überlegungen heraus geplante Arztbesuche wegfallen und so mehr Zeit für die übrigen Patienten verbleibt. Formale Besuche, wie etwa für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sollen künftig telefonisch erledigt werden können. Außerdem sollen mehr telemedizinische Möglichkeiten die Ärzt:innen entlasten. Für chronisch Kranke soll es künftig nur noch einmal im Jahr eine Fallpauschale geben, statt bisher jedes Quartal. Denn dann müssen Arztpraxen chronisch kranke Patienten nicht jedes Vierteljahr einbestellen, um die volle Fallpauschale auszuschöpfen.
Vorhaltepauschale
Für bestimmte Kriterien wie geleistete Hausbesuche oder eine Mindestanzahl an Versicherten in Behandlung soll es darüber hinaus eine Vorhaltepauschale geben. Das soll Hausarztpraxen, die besonders zur Versorgung der Bevölkerung beitragen, eine Förderung einbringen.
Kritik kommt vom Virchowbund: Die einseitige Förderung der hausärztlichen Versorgung und das weitere Ignorieren der Fachärzte, sei ein Versuch die Ärzteschaft zu spalten. Die Proteste würden daher weitergehen.