Steigerung der Behandlungsqualität: Nach aktuellem Stand sollen 65 Leistungsgruppen mit bestimmten Mindestqualitätsanforderungen definiert werden. Dazu zählen auch die technische Ausstattung und das fachärztliche, sowie pflegerisches Personal. Nur noch jene Häuser, die diese Anforderungen erfüllen, dürfen die Leistungen auch erbringen. Durch die daraus resultierende Leistungskonzentration soll die Konkurrenz um Personal entschärft und die medizinische Qualität verbessert werden (erhöhte Fallzahlen). Die Erfüllung der Qualitätskriterien soll bundeseinheitlich strukturiert überprüft werden. Ausnahmen zur Leistungserbringung ohne Erfüllung der Qualitätskriterien wird es nur dann geben, wenn ansonsten die Versorgung nicht gewährleistet werden kann. Die Leistungsgruppen, die ein Krankenhaus erbringen darf, bilden die Basis für die Bildung der Versorgungsstufe(Level) des Hauses.
Um die Behandlungsqualität zu erhöhen wird zudem auf Transparenz gesetzt und dafür begleitend zur Reform ein Transparenzgesetz verfasst. Patienten soll es dadurch ermöglicht werden, bestimmte Qualitätskriterien der Spitäler einfach abzufragen. Hierfür werden die vom Bund zugewiesenen Versorgungsstufen (Level) der Krankenhäuser und die Verteilung der Leistungsgruppen auf die einzelnen Standorte übersichtlich dargestellt (z.B. unter www.bundes-klinik-atlas.de).
Entbürokratisierung: Bisher spielt die schriftliche Dokumentation einzelner Leistungen im Krankenhaus zu Zwecken der Weiterbehandlung, zu Abrechnungszwecken und für die Untersuchung der Qualität von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen eine bedeutende Rolle. Die im Zuge der Reform festgelegten Qualitätskriterien, die für die Erbringung einer Leistungsgruppe erfüllt werden müssen, werden eine aufwändige Überprüfung jedoch obsolet machen – so der Plan. Auf komplexe Einzeldokumentationen kann daher zukünftig verzichtet werden, weil eine Strukturprüfung der Qualitätsvorgaben der Leistungsgruppen ausreichend sein wird.
Neben diesen drei Hauptzielen soll das Konzept der „Level Ii-Krankenhäuser“ die wohnortnahe Versorgung sicherstellen. Level Ii-Krankenhäuser verbinden stationäre Leistungen mit haus- und fachärztlichen Leistungen aus dem niedergelassen Bereich und Leistungen weiterer Berufsgruppen im Bereich der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Level Ii-Krankenhäuser könnten also eine Brücke zwischen ambulanter und stationärer Versorgung bilden und sollen sich aus bisher bestehenden Krankenhäusern herausbilden.
Finanzierung der Reform
Finanziert wird die Reform je zur Hälfte vom Bund und den Bundesländern. Dafür wurde für die nächsten 10 Jahre ein Transformationsfonds eingerichtet, der ein Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro umfasst. Der Bund will seinen Anteil von jährlich 2,5 Milliarden Euro unter anderem aus Mitteln des Gesundheitsfonds der Krankenkassen bestreiten. Darum könnte die Reform eine Beitragsanhebung zur Folge haben und damit zu Lasten der Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenkassen gehen.
Noch nicht absehbar ist, wann die Reform umgesetzt wird und die Maßnahmen bei den Spitälern tatsächlich ankommen. Kritiker befürchten, dass die Finanzierungsumstellung für viele Häuser zu spät kommt und es noch ein Spitalssterben geben wird, oder dass die Maßnahmen zu wenig weit greifen und die chronische Unterfinanzierung der Häuser nicht vollständig beseitigt werden kann.
Mag. Katharina Wieser
Linzer Institut für Gesundheitssystem-Forschung
www.ligforschung.at