Neues MTD-Gesetz beschlossen

Am 4. Juli wurde das neue MTD-Gesetz im Nationalrat beschlossen. Menschen, die einen höheren medizinisch-technischen Dienst ausüben, wurden damit mehr Kompetenzen übertragen. Sie können künftig bestimmte Arzneimittel und Medizinprodukte selbst verschreiben. Betroffen sind rund 41.000 Personen die in den Berufen Physiotherapie, Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Radiologietechnologie und Biomedizinische Analytik tätig sind. Der elektronische Impfpass wird zudem in den Vollbetrieb übergeführt.

Fotocredit (c) adobe stock / pixelkorn

Rechtlich verankert wird für die Berufsgruppe der medizinisch-technischen Dienste auch die Option, Behandlungen online durchzuführen. Mit künftigen Masterstudiengängen erhalten Angehörige der sieben Berufe außerdem die Möglichkeit, sich weiter zu spezialisieren. Dass die Berufsgruppen selbst wenig gehört wurden, wie SPÖ-Klubobmann Philip Kucher und Gerhard Kaniak (FPÖ) meinten, wollte Ralph Schallmeiner (Grüne) nicht gelten lassen. Man habe unter Einbindung aller Stakeholder einen Kompromiss gefunden. Die Regierungsparteien sowie die NEOS stimmten für das Gesetz.

In den Vollbetrieb übergeführt wird der elektronische Impfpass, was alle Fraktionen außer der FPÖ begrüßten. Die Freiheitlichen befürchten eine überschießende Datensammlung. Ein wesentlicher Bestandteil des eImpfpasses ist das zentrale Impfregister, das der elektronischen Dokumentation aller durchgeführten Impfungen sowie von impfrelevanten Informationen dient. Anbieter, die Impfungen durchführen, haben - ab dem in einer Verordnung festzulegendem Zeitpunkt - Angaben im Impfregister zu speichern. Diese reichen von den persönlichen Daten der Bürger über nähere Informationen zur verabreichten Impfung bis hin zum Impfstoff.

Zugriff auf die im Impfregister gespeicherten Daten hat nur eine bestimmte Gruppe von Behörden, Organisationen und Berufsgruppen, die im Gesetzentwurf als "gemeinsam Verantwortliche" bezeichnet werden. Darunter fallen der Gesundheitsminister, die eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter, die Apotheken, die Landeshauptleute, die Bezirksverwaltungsbehörden, die Sozialversicherungsträger und die Gesundheitsberatung 1450. Letztere sowie Rettungsdienste sollen an die ELGA angebunden werden.

Außerdem wurde beschlossen, dass das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine Bedürftige im Rahmen ihrer humanitären Tätigkeit nach Sicherstellung einer pharmazeutischen Beratung unentgeltlich mit Arzneimitteln versorgen dürfen. Dafür sprachen sich alle Parteien außer der FPÖ aus.

 

Quelle

APAMed vom 4.7.2024