Der demographische Wandel, Landflucht und Urbanisierung führen dazu, dass die bisherigen Regeln zur Festlegung von Arztsitzen nach der bloßen Einwohnerzahl nicht mehr funktionieren. Für die Konzipierung einer neuen Methode wurde vom GBA im ersten Schritt ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dessen erste Ergebnisse liegen jetzt vor.
Danach soll in Zukunft der wichtigste Aspekt für die Festlegung von Arztsitzen die Anreisedauer der Patienten zum Arzt sein. Beim Hausarzt sollen dies künftig nicht mehr als 15 Autominuten sein. Bei Kinderärzten und Gynäkologen maximal 20 Minuten. Fachärzte für die Grundversorgung müssen in längstens 30 Minuten erreichbar sein – das betrifft niedergelassene Urologen, Augenärzte, HNO-Ärzte, Chirurgen, Hautärzte, Orthopäden, Neurologen und Psychotherapeuten. Diese Regeln sollen zumindest für 99 Prozent der Bevölkerung gelten – die anderen ein Prozent leben auf Inseln oder in sehr abgelegenen Gegenden.
Die Gutachter sprechen sich generell für eine differenziertere Planung aus. Für die vielen internistischen Disziplinen soll etwa genauer definiert werden, welche Arztgruppe welche Patienten versorgen soll. Darüber hinaus sollen Ärzte mit Kassenvertrag mehr als 20 Arztstunden für Kassenpatienten anbieten (Kassenärzte dürfen in Deutschland auch Privatpatienten behandeln). Um den vermehrten Bedarf der Patienten mit dem geringeren Ärzteangebot in Einklang bringen zu können, schlagen die Gutachter des Weiteren vor, vermehrt ärztliche Leistungen an nichtärztliche Berufe zu delegieren, Telemedizin stärker einzusetzen und Überweisungen nach Dringlichkeit zu staffeln. Medizinstudenten sollen in Zukunft außerdem zu einem früheren Zeitpunkt über ihre künftige Tätigkeit in der Versorgung entschieden.
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