Organisation


Das österreichische Gesundheitssystem ist von jeher durch zwei Prinzipien charakterisiert, nämlich eine hohe Beteiligung von Selbstverwaltungskörpern an der Steuerung des Systems sowie durch eine starke Regionalisierung. Wie alle Gesundheitssysteme, die dem „Bismarck-Modell“ folgen, ist das österreichische Gesundheitssystem wesentlich durch sozialpartnerschaftlich kooperierende Selbstverwaltungen gesteuert, was insbesondere für den extramuralen Bereich der Versorgung zutrifft. Das zweite wesentliche Charakteristikum des österreichischen Gesundheitssystems ist eine starke Regionalisierung. Oder anders ausgedrückt: ein ausgeprägter Föderalismus. Der hohe Grad an Föderalismus im Gesundheitssystem erklärt sich weniger konzeptionell als historisch. Er ist aus konzeptioneller Sicht also gewissermaßen neutral entstanden.1

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Die soziale Krankenversicherung

Beim Gesundheitssystem in Österreich handelt es sich um ein Bismarck'sches Sozialversicherungssystem. Unselbstständig- und Selbstständig-Erwerbstätige mit einem monatlichen Einkommen über einer Geringfügigkeitsgrenze (2023: 500,91 Euro), fallen unter die Versicherungspflicht. Eine obere Grenze für die Versicherungspflicht gibt es nicht, allerdings gibt es eine Höchstbemessungsgrundlage für die Beitragszahlungen. Beitragszahlungen hängen nur vom Einkommen und dem Angestelltenverhältnis (Arbeiter/Angestellter/Pensionist) des Versicherten ab und sind somit vom individuellen Risiko weitgehend unabhängig. Unter die Pflichtversicherung fallen auch Transferleistungsempfänger, Pensionisten und Personen in Ausbildung. Kinder sind bei den Eltern mitversichert. Für Studenten und geringfügig Beschäftigte gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung zu günstigeren Konditionen.

Die Beiträge zur Sozialversicherung setzen sich für Einkommen bis zur Höchstbemessungsgrundlage von 5.850  für Angestellte und Arbeiter wie folgt zusammen (2023):

ArbeiterDienstnehmeranteilDienstgeberanteilGesamt
Pensionsversicherung10,2512,5522,80
Krankenversicherung3,873,787,65
Unfallversicherung-1,201,20
Arbeitslosenversicherung3,003,006,00
AngestellteDienstnehmeranteilDienstgeberanteilGesamt
Pensionsversicherung10,2512,5522,80
Krankenversicherung3,873,787,65
Unfallversicherung-1,201,20
Arbeitslosenversicherung3,003,006,00

Die Krankenkassen unter den 5 Sozialversicherungsträgern bilden die gesetzliche Krankenversicherung und sind als solche in einem Bundesgesetz einheitlich geregelt. Es besteht keine freie Versicherungswahl. Versicherte werden je nach Wohnort oder Berufsgruppenzugehörigkeit einer Krankenkasse zugewiesen.

Im Jahr 2020 wurden Versicherungsträger zusammengelegt, sodass aus bis dahin 21 Trägern nunmehr 5 Träger geworden sind.

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Die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt im Sinne eines Sachleistungssystems über eine elektronische Versicherungskarte. Vereinzelt erfordern Leistungen eine Zuzahlung durch den Versicherten. Für Medikamente gibt es eine Rezeptgebühr die vom Versicherten zu begleichen ist, allerdings nur bis zu einer jährlichen Gesamthöhe von 2% des Nettoeinkommens des Versicherten.

Die private Krankenversicherung

Zudem steht den Versicherten die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung offen, die sich allerdings nicht auf medizinische Leistungen auswirkt, sondern vielmehr den Komfort, zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt, erhöht (Hotelkomponente). Die Sonderklasse ist dabei eine wichtige Finanzierungsquelle für öffentliche Spitäler und sorgt auch mit dafür, dass diese über eine gute technische Ausstattung verfügen und hoch qualifizierte Ärzt:innen beschäftigen können (ZGP 03/2020: Der ökonomische Fußabdruck der Sonderklasseversicherung). Privatspitäler spielen auch deshalb in Österreich eine untergeordnete Rolle, wenn diese auch im Zunehmen begriffen ist.

Eine Idee wäre es, ein ähnliches System auch im niedergelassenen Bereich zu etablieren, um auch dort private Gelder ins öffentlichen System zu lenken (ZGP 02/2019: Als Privatpatient zum Kassenarzt: ambulante Zusatzversicherung als Chance)

Im Jahr 2021 waren rund 3,4 Millionen Personen in Österreich privat krankenversichert, also über ein Drittel (38,2%) der Bevölkerung. Dabei varrierte der Prozentanteil der Privatversicherten von Bundesland zu Bundesland stark. Am höchsten war der Anteil in Kärnten (53,7%), Salzburg (49,4%) und Wien (45,0%) und am niedrigsten in Niederösterreich (25,7%), dem Burgenland (29,9%) und Vorarlberg (31,0%). Von den Versicherten wurden rund 2.500 Mio. Euro an Prämien bezahlt und von den privaten Krankenversicherungen wurden rund 2.100 Mio. Euro an Leistungen erbracht. Weitere Informationen finden sich im VVO Jahresbericht.

1 vgl. Wallner, Felix (2021): Die Föderalismusdebatte im österreichischen Gesundheitssystem. ZGP 02/2021, S. 10.