Ambulante Versorgung


Für jene Versicherten, die kein spezielles Modell gewählt haben, besteht freie Arztwahl innerhalb des Kantons. Auch Fachärzte können ohne Zuweisung aufgesucht werden. Die Leistungsvergütung erfolgt nach dem fee-for-service Prinzip auf Basis des Geldleistungssystems, wo Versicherte die in Anspruch genommenen Leistungen zunächst selbst bezahlen und sich dann an die Krankenkasse zur Erstattung wenden. Die größte Rolle in dieser Form der Ambulanten Versorgung spielen immer noch Einzelpraxen, andere Organisationsformen der ambulanten Versorgung, wie zum Beispiel Gruppenpraxen oder Polykliniken spielen eine untergeordnete Rolle.

Je nachdem, für welches Modell des Versicherungsschutzes sich die Patienten entschieden haben, läuft die Primärversorgung über eingeschränkte Arztgruppen (HMO), den Hausarzt als Gatekeeper oder unter eingeschränktem Zugang zu fachärztlicher Versorgung. In manchen Fällen können Versicherte sich auch für ein Telmed Programm entscheiden, wo der Erstkontakt ins Gesundheitssystem (mit Ausnahme von Notfällen und ausgewählten Leistungen) telefonisch erfolgt.

Obwohl auch in der Schweiz ein Ärztemangel ein permanentes Thema ist, werden seit 2002 Praxisbewilligungen für Fachärzte und seit 2013 auch für Grundversorger in einzelnen Kantonen und Fachgebieten immer wieder begrenzt, um einer strukturellen Überversorgung entgegenzuwirken.

Die WHO Daten zu den durchschnittlichen Arztbesuchen pro Jahr für die Schweiz sind nur für die Jahre 2007 und 2012 verfügbar. In diesen Jahren sind die Schweizer mit 4 beziehungsweise 3,85 Arztbesuchen jene Nation, deren Einwohner die wenigsten Arztbesuche pro Jahr aufweisen.

Durchschnittliche Arztbesuche pro Jahr

Quelle: Eurostat; Datenstand vom 17.04.2019