Stationäre Versorgung


Bei dem Verdacht auf oder dem Vorliegen einer schwerwiegenden akuten Erkrankung, die eine dauerhafte Unterbringung und medizinische Überwachung der Patientin/des Patienten erforderlich macht, haben GKV-Versicherte einen Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem Krankenhaus. Allerdings ist die Krankenhausbehandlung immer nachrangig gegenüber anderen, in der Regel kostengünstigeren, Behandlungsformen wie etwa der ambulanten Versorgung. Deutschland hat in Europa eine der höchsten Zahlen von Krankenhausentlassungen je Einwohner.

Für die Gewährleistung einer leistungsfähigen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung sind die Bundesländer bzw. die zuständigen Länderministerien zuständig. Zu diesem Zweck stellen sie Krankenhauspläne und Investitionsprogramme auf.

Darin wird der Bedarf an stationären Behandlungsleistungen für das jeweilige Bundesland für einen festgelegten Zeitraum prognostiziert und darauf aufbauend die erforderliche Zahl an Häusern, Abteilungen und Betten ermittelt. Die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan des Landes ist – von Ausnahmen abgesehen – zum einen Voraussetzung dafür, dass die Behandlungskosten der Patientinnen und Patienten von der GKV übernommen werden können. Zum anderen kommen die "Plankrankenhäuser" in den Genuss der Investitionsförderung durch das Land.

In Deutschland gibt es eine dualistische Krankenhausfinanzierung: Von den Krankenkassen werden die laufenden Kosten finanziert, die Deckung der Investitionskosten erfolgt durch die Bundesländer. Um den bestehenden Investitionsstau zu beseitigen, wird darüber nachgedacht, zu einer monistischen Krankenhausfinanzierung zurückzukehren und die Krankenhausfinanzierung vollständig in die Hand der Krankenkassen zu legen.

Da in der Vergangenheit die Vergütung an die Verweildauer der Patientinnen und Patienten gebunden war, hatten Krankenhäuser einen ökonomischen Anreiz die Aufenthaltsdauer zu erhöhen. Durch die Einführung eines diagnoseorientierten DRG-Fallpauschalensystems (2003) werden Krankenhausleistungen nunmehr in Abhängigkeit von der Diagnose vergütet. Dadurch kam es teilweise zu einer Umkehr der Anreize, die Patientinnen und Patienten möglichst rasch wieder zu entlassen.

Spitalsentlassungen je 100 Einwohner

Quelle: WHO European health for all database (HFA-DB) 2014, Datenstand vom 17.04.2019

Deutschland im Vergleich

Deutschland weist die höchste Bettendichte im Vergleich auf. Betrachtet man die Aufenthaltsdauer im Spital, so lag Deutschland im oberen europäischen Mittelfeld, liegt aber nun (2016) an erster Stelle. Die durchschnittliche Belagsdauer mit 8,9 Tagen ist im Vergleich sonst nirgendwo so hoch. Entsprechend der hohen Kapazität weist Deutschland auch eine hohe Hospitalisierungsrate auf, so dass je 100 Einwohner 25,7 Menschen aus einem Spital entlassen wurden (2016). Diese Kennzahl ist in den letzten Jahren sogar noch etwas gestiegen und liegt nun geringfügig höher als in Österreich.

Durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Spital

Quelle: WHO European health for all database (HFA-DB) 2014, Datenstand vom 17.04.2019

Krankenhausbetten je 100.000 Einwohner

Quelle: WHO European health for all database (HFA-DB) 2014, Datenstand vom 17.04.2019