Organisation


Das niederländische Gesundheitssystem lässt sich als Bismarck'sches Sozialversicherungsmodell charakterisieren. Die Finanzierung erfolgt über ein dreigliedriges Versicherungssystem.

Die Pflegeversicherung (Algemene Wet Bijzondere Ziektekosten – AWBZ) dient der Absicherung gegen Risiken wie Langzeitpflege, Behinderungen oder psychiatrischer Erkrankungen. Für diesen Bereich wird der größte Teil der Gesundheitsausgaben verwendet.

Mit der Gesundheitsreform Anfang 2006 wurde ein neues Pflichtversicherungsschema im Krankenversicherungssystem eingeführt. Diese eigentliche Krankenversicherung (Zorgverzekeringswet – ZVW) bildet nun das zweite Glied im Krankenversicherungssystem. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich vordefinierte Basisversicherung, die alle wesentlichen Leistungen der Akutversorgung absichert. Für diesen gesetzlich definierten Standardtarif gilt Versicherungspflicht, die konkrete Umsetzung übernehmen privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen. Diese privaten Versicherungen unterliegen einem Kontrahierungszwang, sie dürfen also keine Risikoselektion vornehmen und Antragsteller ablehnen.

Private Zusatzversicherungen haben in den vergangenen Jahren als drittes Element des Krankenversicherungssystems eine zunehmende Bedeutung erlangt. Zahnersatz, Hörgeräte, Physiotherapie und andere spezielle Behandlungsformen werden nur von privaten Zusatzversicherungen abgedeckt. Zwar erfolgt der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung freiwillig, es verfügen aber bereits etwa 95 Prozent aller Versicherten über eine private Krankenzusatzversicherung.

Alle Einwohner der Niederlande müssen sich versichern und schließen dazu einen Vertrag mit einer landesweit operierenden, privaten Versicherungsgesellschaft ab, die auch Gewinne erzielen dürfen. Das gesetzlich geregelte Basis-Leistungspaket umfasst notwendige, kurative Leistungen, die besonders eingehend geprüft wurden. In welcher Form das Standardpaket angeboten wird, kann der Versicherer grundsätzlich selbst entscheiden. Möglich sind sowohl Sachleistungs- als auch Geldleistungsprinzip, oder eine Kombination aus beidem. Auch unterschiedliche Versicherungsmodelle mit Selbstbehalten sind wählbar.

Beiträge werden in Form von risikounabhängigen, jeweils einheitlichen Pauschalbeträgen von den Versicherten direkt und in Form von einkommensabhängigen Prämien von den Arbeitgebern zu etwa gleichen Teilen getragen. Unterschiede zwischen einzelnen Versicherern können aber sehr wohl bestehen Die Beiträge für Kinder werden komplett aus Steuermitteln finanziert.

Die Beiträge fließen in einen Zentralfonds, der das Geld auf Grundlage eines Risikostrukturausgleichs an die Versicherer verteilt.

Da die verschiedenen Versicherungssegmente nicht die gesamten Behandlungskosten abdecken, müssen zum Beispiel im stationären Sektor Zuzahlungen geleistet werden. Diese sind allerdings jährlich gedeckelt.