Ambulante Versorgung


Die ambulante ärztliche Versorgung in Liechtenstein wird zum größten Teil durch Ärzte in freien Praxen und durch die Notfallambulanz im Krankenhaus in Vaduz sichergestellt. Zusätzlich zum freiberuflich tätigen Arzt gibt es die Möglichkeit des Zusammenschlusses in eine Ärztegesellschaft.

Es besteht freie Arztwahl, allerdings werden von der Standard OKP (obligatorischen Krankenpflegeversicherung) bei ambulanter Behandlung nur jene Kosten übernommen, die bei ambulanten Behandlungen von ausgewählten Leistungserbringern erbracht werden. Bei der erweiterten OKP werden auch die Leistungen nicht-OKP-zugelassener Leistungserbringer bis zur Höhe des OKP-Tarifs erstattet. Zur Behandlung von Standard-OKP Patienten ist zusätzlich zur Eintragung in die Ärzteliste und dem damit verbundenen Berufsausübungsrecht eine Zulassung zur obligatorischen Krankenversicherung erforderlich.

Aufgrund der geringen Zahl an Apotheken in Liechtenstein verfügen zahlreiche niedergelassene Ärzte in Liechtenstein über Hausapotheken bzw. Praxisapotheken – diese erfordern allerdings eine gesonderte Bewilligung des Amtes für Gesundheit, die periodische Betriebskontrollen mit sich bringt.

Eine Testphase zur medizinischen Erstbetreuung per Call-Center scheiterte im Jahr 2008.

Durchschnittliche Arztbesuche pro Jahr

Quelle: Eurostat; Datenstand vom 17.04.2019