Organisation


Deutschland wird als das erste Land angesehen, das ein Sozialversicherungssystem auf nationaler Ebene eingeführt hat, das so genannte Bismarck'sche System. In weiterer Folge wurde die Sozialversicherung, die zunächst vorwiegend die Funktion der Krankenversicherung übernahm auch auf die Bereiche Arbeitsunfälle, Alter und Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit ausgeweitet.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) versichert heute 90 Prozent der Bevölkerung und finanziert sich durch Beiträge, die auf die Einkommen der Versicherten erhoben werden. Es besteht bis heute eine Pflichtversicherung für einen großen Teil der Bürgerinnen und Bürger, manche Gruppen werden jedoch nicht einbezogen oder haben die Möglichkeit, die GKV zu verlassen, beispielsweise bei Überschreiten von Verdienst-Obergrenzen. Grundsätzlich herrscht ein Sachleistungssystem, optional können die Versicherten auch die Anwendung eines Geldleistungssystems wählen, was jedoch Verwaltungskosten mit sich zieht.

Im Rahmen freiwilliger Angebote von Wahltarifen können die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten auch spezielle Kostenerstattungstarife mit anderen Konditionen anbieten. Diese Tarife lohnen sich vor allem für Versicherte, die nur selten zum Arzt müssen - bei akuten Krankheiten kann der Selbstbehalt aber die Prämie schnell übersteigen.

Es gilt das Territorialitätsprinzip. Wird die konkrete Arbeit auf dem Staatsgebiet von Deutschland durchgeführt, entsteht ein Sozialversicherungsverhältnis. Arbeitnehmer sind dann in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie in der Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung  grundsätzlich versicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer kann unter verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen frei wählen. Zusätzlich besteht für Arbeitnehmer eine Wahlmöglichkeit für die private Krankenversicherung, wenn die monatliche Entlohnung die Versicherungspflichtgrenze (2019: EUR 5.062,5) übersteigt. Die Beiträge für die Krankenversicherung betragen 14,6 % des monatlichen Bruttolohnes, (Arbeitgeber: 7,3%, Arbeitnehmer 7,3%). Zusätzlich können die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von den Versicherten verlangen. Zurzeit (2019) gibt es keine Kasse ohne Zusatzbeitrag und diese variieren zwischen 0,2 und 1,7 Prozent, wodurch sich deutliche Preisunterschiede zwischen den Kassen ergeben.

Charakteristisches Merkmal der Versorgung in Deutschland ist eine klare Abgrenzung der ambulanten gegenüber der stationären Versorgung und die daraus resultierende "doppelte Facharztschiene": Krankenhausärzte dürfen nur ambulante Behandlungen durchführen, wenn sie von der KV dazu eigens ermächtigt wurden. Umgekehrt sind niedergelassene Ärzte nur in geringem Umfang als Belegärzte an der stationären Versorgung beteiligt. Eine Folge dieser Trennung ist die stark ausdifferenzierte fachärztliche Versorgung im ambulanten Bereich. In anderen Ländern arbeiten die spezialisierten Ärzte zumeist in Krankenhäusern und führen dort sowohl stationäre als auch ambulante Behandlungen durch.