Der deutsche Numerus Clausus besteht aus einem Aufnahmeverfahren unter Berücksichtigung der Abiturnoten und erschwert vielen Medizinstudienanwärtern den Zugang zu Studienplätzen. Wird diese Hürde genommen, teilt sich das Studium mit einer Mindestdauer von sechs Jahren und 3 Monaten in einen vorklinischen Teil von 2 Jahren und einen klinischen Teil von 4 Jahren. Das letzte Jahr des klinischen umfasst eine zusammenhängende praktische Ausbildung in Krankenanstalten (Praktisches Jahr). Außerdem ist eine vier monatige Famulatur in Form einer praktischen Tätigkeit in einem Krankenhaus, in einer Arztpraxis und in einer stationären Rehabilitationseinrichtung zu absolvieren.
Nach erfolgreichem Studienabschluss erfolgt die Approbation als Arzt, die zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt. Mit der Weiterbildung zum Facharzt, auch zum Facharzt für Allgemeinmedizin, kann erst danach begonnen werden. Diese dauert je nach Fachgebiet zwischen 5 und 6 Jahre.
Die Angehörigen der freien Berufe im Gesundheitswesen (Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker) sind Pflichtmitglieder ihrer jeweiligen Kammern, die durch Landesgesetze geregelte Aufgaben wahrnehmen. Eine zentrale Funktion der Ärztekammer ist die Erstellung von Berufs- und Weiterbildungsordnungen. Die Arbeitsgemeinschaft der 17 deutschen Ärztekammern ist die Bundesärztekammer (BÄK).