Organisation


Das Gesundheitswesen Liechtensteins ist landesweit organisiert. Alle Personen, die in Liechtenstein wohnen oder in Liechtenstein erwerbstätig sind, müssen sich krankenversichern. Ausnahmen sind Personen, die nach ausländischem Recht und mit einem gleichwertigen Versicherungsschutz versichert sind. Versicherungspflichtige Personen haben freie Wahl unter den in Liechtenstein zugelassenen Krankenkassen.

Der Versicherungsschutz der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) besteht bei: Krankheit, Mutterschaft und Unfall (Personen, die nicht obligatorisch gegen die Folgen von Unfall versichert sind). Es gibt zwei Varianten der OKP: die Standard OKP mit eingeschränkter Arztwahl und die erweiterte OKP mit freier Arztwahl.

Beide Versicherungsformen müssen als Pflichtversicherungen von allen anerkannten Kassen angeboten werden und umfassen einen vorgeschriebenen Leistungskatalog. Auch die erweiterte OKP steht allen obligatorisch Versicherten, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand, und somit unabhängig vom Risiko, offen. Die Prämie für die erweiterte OKP wird als Zuschlag zur OKP-Standard-Prämie jährlich festgelegt und gilt einheitlich für alle Kassen.

Die Krankenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber, durch Selbstbehalte der Versicherten und durch staatliche Subventionen finanziert. Jede erwachsene, versicherte Person bezahlt eine einkommens- und risiko-unabhängige „Kopfprämie", Kinder sind prämienbefreit. Erwerbstätige erhalten vom Arbeitgeber entsprechend dem Beschäftigungsausmaß bis zu maximal 50% der Prämie. Die Kostenbeteiligung für Versicherte ab dem 21. Lebensjahr besteht aus einem Jahresfixbetrag (Franchise) und darüber hinaus aus einem 10 prozentigen Selbstbehalt - bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Sowohl Franchise als auch Höchstbetrag sind für Ältere reduziert. Einkommensschwache Versicherte haben Anspruch auf staatliche Prämienverbilligung.

Entsprechend der Risikoverteilung der Versicherten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind von den Kassen Abgaben zum Risikoausgleich zu leisten.