Ambulante Versorgung


Die ambulante Versorgung umfasst alle außerhalb von Krankenhäusern erbrachten Gesundheitsleistungen, vor allem also die vertragsärztliche Versorgung durch niedergelassene Ärzte.

Es wird zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung unterschieden. Zu den Hausärzten zählen neben den Allgemein- und praktischen Ärzten auch die Kinderärzte sowie manche Internisten. Sie sind die erste Anlaufstelle für die Patienten und sollen aufgrund ihrer Kenntnis der Krankengeschichte sowie der Lebensumstände der Patienten die medizinische Versorgung koordinieren. Die Fachärzte übernehmen dagegen überwiegend spezialisierte Aufgaben, die sich auf die Behandlung einer definierten Krankheit oder ein Organsystem beziehen. Von einem Ausbau dieser hausärztlichen Lotsenfunktionen versprechen sich die Krankenkassen eine Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung und bieten daher sogenannte Hausarztmodelle an, bei denen die Versicherten Fachärzte nur noch nach Überweisung durch den Hausarzt aufzusuchen.

Für die Zukunft ist eine verstärkte Koordination unterschiedlicher ärztlicher und nicht-ärztlicher Heilberufe angedacht.

Die Zahl der Arztbesuche ist in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern immer sehr hoch gewesen. Im Jahr 1998 ermittelte eine repräsentative Untersuchung zur Gesundheit der deutschen Bevölkerung eine Häufigkeit von durchschnittlich elf ambulanten Arztkontakten (ohne Zahnärzte) pro Jahr. Im Jahr 1991 waren es in den alten Bundesländern noch knapp 18 Arztkontakte. Die Höhe der Inanspruchnahme von niedergelassenen Ärzten wird nicht allein durch die Morbidität der Bevölkerung, sondern in starkem Maße auch durch strukturelle Faktoren beeinflusst: So spielen auf Seite der Ärzte Anreize des Vergütungssystems eine entscheidende Rolle für Wiedereinbestellungen, während der einfache und kostenfreie Zugang zur ärztlichen Versorgung gleichzeitig eine höhere Inanspruchnahme durch die Patienten fördert.

Die Gesamtvergütung ist ein zwischen Krankenkasse und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) vereinbarter fixer Geldbetrag, den die Kasse an die KV für die ärztliche Behandlung ihrer Versicherten in dem betreffenden Zeitraum entrichtet. Mit der Gesamtvergütung sind alle Vergütungsansprüche der Vertragsärzte gegenüber der Krankenkasse abgegolten – unabhängig davon, wie viele ärztliche Leistungen tatsächlich erbracht werden. Jeder Arzt, der GKV-Patienten behandeln möchte, muss Mitglied der KV sein, die auf der Basis von Pflichtmitgliedschaften und demokratisch legitimierter Repräsentation fungiert. Die Vertragsärzte dokumentieren die erbrachten Leistungen in Form der Gebührenordnungspositionen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM). Diese Abrechnung reichten sie quartalsweise bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ein. Die KV errechnet das ärztliche Honorar in Euro, indem sie neben dem EBM den Verteilungsmaßstab anwendet, der die Aufteilung der Gesamtvergütung regelt. Dabei werden arztgruppenbezogenen Regelleistungsvolumina auf die einzelne Praxis innerhalb der Arztgruppe umgerechnet. Über die Regelleistungsvolumina hinaus gehende Leistungen werden geringer vergütet. Ausnahmen gibt es für Ärzte mit erhöhtem Patientenaufkommen und in Regionen mit erhöhter Morbidität.

Im System der vertragsärztlichen Vergütung sind in den letzten Jahren die Anreize zur Leistungsausweitung deutlich reduziert, beziehungsweise stärker unter Kontrolle gebracht worden. Die Einführung der Praxisgebühr hat auf Seite der Patienten die Zugangshürden erhöht und die vormals sehr hohe Zahl der Arztbesuche reduziert. Es kam vor allem hinsichtlich des Verhaltens von Patienten mit schlechtem Gesundheitszustand und geringem Einkommen zu unerwünschten Steuerungswirkungen der Praxisgebühr. In diesen Gruppen wurde überproportional häufig auf einen Arztbesuch verzichtet, was im Ergebnis zu gesundheitlich, sozial und finanziell negativen Konsequenzen führen kann. Allerdings deuten Analysen darauf hin, dass die Versorgung der ernsthaft kranken Patientinnen und Patienten, die im Laufe eines Quartals mehrfach eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen müssen, durch die Praxisgebühr wenig beeinflusst wurde.

Die Praxisgebühr wurde offiziell aufgrund eines zu geringen Lenkungseffektes und des erhöhten bürokratischen Aufwandes 2013 wieder abgeschafft.

Durchschnittliche Arztbesuche pro Jahr

Quelle: Eurostat; Datenstand vom 17.04.2019

Deutschland im Vergleich

Die durchschnittliche Zahl der Arztbesuche in Deutschland durchlebte in der Vergangenheit eine interessante Entwicklung. Im Jahr 2004, zeitgleich mit der Einführung der Praxisgebühr ging die Zahl der Arztbesuche deutlich zurück, erholte sich aber, trotz Beibehaltung dieser Gebühr im Folgejahr wieder. In den vergangenen Jahren nahmen die Arztbesuche sogar kontinuierlich zu, eine Entwicklung die in den anderen Ländern nicht beobachtet werden kann. Eine These zur Erklärung dieses Phänomens könnte sein, dass die Praxisgebühr, die bis 2012 zu entrichten war, nur einmal pro Quartal zu zahlen war, egal wie viele Arztbesuche dann folgten. Somit bestand für die Patienten ein gewisser Anreiz, die Arztbesuche im Quartal zu maximieren.