Ärzte


Ärzteausbildung

Ein Medizinstudium ist  in Liechtenstein nur als wissenschaftlich orientiertes Doktorats-Studium an einer Privatuniversität möglich, daher gehen angehende Medizinstudenten zum größten Teil ins Ausland. (Es herrscht naturgemäß eine enge Zusammenarbeit mit der Schweiz und auch anderen Nachbarländern).

Die fachliche Weiterbildung wird auf Vorschlag der Ärztekammer von der Regierung festgelegt. Die Mindestdauer der fachlichen Weiterbildung beträgt für Ärzte für Allgemeinmedizin drei Jahre und für Fachärzte fünf Jahre.

Die eigenverantwortliche Ausübung des ärztlichen Berufes (selbständig oder im Angestelltenverhältnis) bedarf einer Bewilligung des Amtes für Gesundheit, im Zuge derer auch die Ärztekammer angehört wird. Die Zulassung zur gesetzlichen Krankenversicherung (OKP, obligatorische Krankenpflegeversicherung) ist nicht mit der Konzession verbunden, sondern erfolgt per Ausschreibungen.

Interessensvertretung der Ärzte

Die Interessensvertretung der Ärzte in Liechtenstein erfolgt durch die Liechtensteinische Ärztekammer. Sämtliche Ärzte, die über eine Konzession verfügen, sind automatisch Mitglieder der Ärztekammer. Die ärztliche Berufsausübung darf erst nach Erhalt der Bestätigung über die Eintragung in die Ärzteliste aufgenommen werden.