Die Impfpflicht für Masern ist fix

Wie das LIG schon im Frühjahr berichtete, hat Gesundheitsminister Spahn einen Gesetzesentwurf zur Impfpflicht für Masern vorgelegt. Dieser wurde nun mit großer Mehrheit im Bundestag beschlossen.

Schon im März 2020 wird die Impfpflicht für Masern in Kraft treten. Künftig müssen Kinder, bevor sie  in Gemeinschaftseinrichtungen, also Kindergärten oder Schulen, betreut werden, den Nachweis über eine Masernimpfung erbringen oder belegen, dass sie die Krankheit bereits gehabt haben. Bereits in solchen Einrichtungen aufgenommene Kinder haben für den Nachweis bis 31. Juli 2021 Zeit. Selbiges gilt für Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, medizinischen Einrichtungen und Unterkünften für Asylwerber. Bei Nichterbringung des Nachweises drohen ein Ausschluss bzw. hohe Bußgelder bis zu 2.500 Euro.

Ein von Gesundheitsminister Spahn sehr willkommener Nebeneffekt: die Impfpflicht für Masern führt quasi auch zu einer Impfpflicht für Mumps, Röteln und teilweise Windpocken, weil in Deutschland nur Mehrfachimpfstoffe zugelassen sind.

Mehr Infos: Impfpflicht für Masern wahrscheinlich (LIG im Mai 2019)

 

Mehr Informationen zum Gesundheitswesen in Deutschland

 

Quelle

Zeit.de