Entlastung der Notaufnahmen bringt mehr Bürokratie für Ärzte

In Berlin sollen in den Kliniken weniger Bagatellfälle behandelt werden. Aus diesem Grund müssen Ärzte seit 1. Februar für Patienten, die sie während regulärer Praxisöffnungszeiten wochentags zwischen 7 und 19 Uhr untersuchen, eine schriftliche Begründung verfassen – ansonsten könne die Behandlung nicht bezahlt werden.

Notfallbehandlung

Schon seit längerem wird die Finanzierung der Notaufnahmen bundesweit diskutiert. Für die Finanzierung von Spitälern sind grundsätzlich die Bundesländer und Krankenkassen zuständig. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) verteilt jene Mittel, die für niedergelassene Ärzte zur Verfügung stehen, ist aber im Zuge des Sicherstellungsauftrages auch mit der Finanzierung der Notfallbehandlungen betraut. Ein Notfallpatient in der Notaufnahme verringert somit den Betrag, der für den niedergelassenen Bereich vorgesehen ist. Die KV Berlin geht davon aus, dass ein Großteil der 160.000 Fälle im Quartal in den niedergelassenen Arztpraxen behandelt werden könnten, anstatt in den Notaufnahmen. Nur wenn Gefahr für Leib und Leben, oder unzumutbare Schmerzen eine Notfallbehandlung in der Notaufnahme erfordern, handle es sich um einen Notfall.

Unverständnis

Von Seiten der Krankenhausgesellschaft herrscht für diesen zusätzlichen Dokumentationszwang kein Verständnis - man möchte wenn erforderlich auch rechtlich dagegen vorgehen. Man habe von Seiten der Krankenhäuser kein Interesse daran, Notaufnahmen mit Bagatellfällen zu füllen. Jeder Notfallpatient verursache ein rechnerisches Defizit von 90 Euro. Außerdem sei es Patienten oftmals nicht möglich, das tatsächliche Risiko einer Situation einzuschätzen – im Zweifel führe der Weg daher in die Notaufnahme. Man fordert andere Maßnahmen, um Notfälle zu koordinieren.

 

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Quelle

Süddeutsche Zeitung