Gesetzlich bedingter Preisverfall bei Vertragsärzten

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland ZI zeigt enorme Unterschiede bei der Anpassung der Preiskomponente im Krankenhaus und den Vertragsärzten im Zeitraum zwischen 2013 und 2018 auf. Schuld sind laut ZI differierende Regelungen bei der jährlichen Anpassung.

Zwischen 2013 und 2018 wurde die Preiskomponente im Krankenhaus um 15,8 Prozent erhöht, bei den Vertragsärzten hingegen nur um 7,3 Prozent. Jährlich lagen die Differenzen der Anpassungen zwischen 1,1 und 1,8 Prozent. In diesen sechs Jahren wurde den Vertragsärzten also lediglich eine halb so hohe Preiserhöhung zugestanden wie den Spitälern.

Die Begründung liegt in der gesetzlichen Regelung, nach der sich der Anstieg des Basisfallwertes in den Spitälern grundsätzlich nach den Kostensteigerungen richtet. Steigen aber die beitragspflichtigen Löhne und Gehälter der Versicherten stärker, so wird dieser höhere Wert an die Spitäler weitergegeben (Meistbegünstigtenklausel). Mit dieser Vorgangsweise sollen insbesondere die Personalkosten in den Krankenhäusern abgedeckt werden, die einen Kostenanteil in der Höhe von 66 Prozent ausmachen. Der Basisfallwert in den Spitälern stieg sogar stärker als die allgemeine Lohnentwicklung.

Bei den niedergelassenen Vertragsärzten wird jährlich der Punktwert neu verhandelt. Natürlich orientieren sich diese Verhandlungen ebenfalls an den Kostensteigerungen, es besteht jedoch die Möglichkeit von Abschlägen aufgrund von Wirtschaftlichkeitsreserven. Hingegen gibt es im vertragsärztlichen Bereich keine Regelung, die in wirtschaftlich guten Zeiten Erträge der Krankenkassen an die Vertragsärzte weitergibt. Ergebnis ist, dass die Entwicklung des Orientierungswerts ein Drittel hinter der Personalkostenentwicklung zurückblieb, obwohl die Personalkosten in den Vertragsarztpraxen sogar einen höheren Anteil von 75 Prozent ausmachen.

Der Geschäftsführer des ZI, Dr. Dominik von Stillfried, hält diese Entwicklung für eine einseitige und nicht nachvollziehbare Benachteiligung von Vertragsärzten. „Wer die Niederlassung fördern will, der muss hier ansetzen", so Stillfried.

 

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Quelle

Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland - ZI