Die Neuerung bestimmt ganz klar, dass eine Abgabe von Arzneimitteln nicht erfolgen darf, wenn zuvor offenkundig keine ärztliche oder zahnärztliche Konsultation stattgefunden hat. Eine Ausnahme kann es nur in solche Fällen geben, in denen der Patient bereits bei einer vorigen Behandlung persönlich beim Arzt vorstellig wurde und es sich um ein Folgerezept handelt.
Kontrolle schwierig
Die praktische Umsetzung der Gesetzesnovelle lastet allerdings auf den Apotheken, die Rezepte, die ohne vorherigen Patientenkontakt ausgestellt wurden, erkennen sollen. Wie das praktisch funktionieren soll, bleibt offen.
Rechtslage in Österreich
In Österreich sind Fernbehandlungen zwar laut Gesundheitsministerium per Ärztegesetz verboten, jedoch werden internationale Rezepte mit Unterschrift des behandelnden Arztes durchaus in den Apotheken eingelöst, so informierte beim Start von DrEd im Jahr 2012 die Apothekerkammer.
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