Wie Berechnungen des Instituts des Bewertungsausschusses ergaben, kam es im Jahr 2013 zu einem übermäßigen Anstieg des nicht vorhersehbaren morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfes. Als Grund wird unter anderem eine Grippewelle angegeben. Somit werden sieben Kassenärztliche Vereinigungen eine Nachzahlung der Krankenkassen erhalten.
Die genaue Summe ist abhängig von regionalen Verhandlungen zur gewichteten Zusammenführung der morbiditätsbedingten Veränderungsrate, die nun vorgelegten Ergebnisse verstehen sich ausschließlich als Empfehlungen. Die KBV rechnet vor, dass eine Einigung auf eine gewichtete diagnosebezogene Veränderungsrate von 50 Prozent eine Nachzahlungssumme von etwa 3,6 Millionen Euro bedeuten würde.
Nachträgliche Honorierung
Seit 2009 besteht eine gesetzliche Verpflichtung, zusätzlich erforderliche Behandlungen, beispielsweise aufgrund eines übermäßigen Anstieges von Akuterkrankungen oder aufgrund des Auftretens von Ausnahmeereignissen wie Epidemien, nachträglich zu honorieren. Ziel dieser Regelung ist, das Morbiditätsrisiko vollständig auf die Krankenkassen abzuwälzen, und so die Vertragsärzte zu schützen.
Erstmalige Nachzahlung
Erstmalig ist eine solche Nachvergütung für Akutkrankheiten nun für das Jahr 2013 erforderlich. Grund dafür ist aber auch, dass der Schwellenwert, ab dem eine Nachvergütung für bestimmte Erkrankungen erforderlich wird, gesenkt wurde.


