Diese Maßnahme soll für mehr Therapiesicherheit sorgen, indem etwa Einnahmefehlern oder möglichen negativen Wechselwirkungen von Medikamenten vorgebeugt wird. Denn jeder Vierte über 65 Jährige nimmt zu viele Medikamente, so die Deutsche Stiftung Patientenschutz.
Im Rahmen des E-Health-Gesetzes, das Ende 2015 in Kraft getreten ist, werden von Patienten eingenommene Arzneien und deren Einnahmeempfehlungen dokumentiert. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente können in den Plan mit aufgenommen werden. So soll für den behandelnden Arzt rasch erkennbar sein, welche Arzneien ein Patient einnimmt.
Hausarzt als wichtiger Ansprechpartner
In der Regel wird der Medikationsplan vom Hausarzt des Patienten erstellt. Gibt es keinen Hausarzt, so wird dies jener Facharzt vornehmen, der als koordinierender Arzt auftritt. Auch Krankenhäuser können Medikamente vermerken und Apotheker sind zur Aktualisierung der Medikationsliste verpflichtet, wenn dies der Patient wünscht. Vorläufig wird der Medikationsplan auf Papier ausgedruckt, ab 2018 soll der Medikationsplan dann auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden.
Vollständigkeit nicht gewährleistet
Dem Patienten obliegt, ob und welche Medikamente in den Medikationsplan aufgenommen werden. Daher kann eine Vollständigkeit der Liste nicht gewährleistet werden. Die Verantwortung für ein Medikament bleibt weiterhin beim verschreibenden Arzt. Für die vom Arzt erbrachte Leistung erhält dieser eine zusätzliche pauschale Vergütung. Für 2017 sind dafür Ausgaben von 160 Millionen Euro geplant. Man erhofft sich von der Maßnahme eine geringere Verschreibung von Medikamenten bei älteren, multimorbiden Personen und einen Rückgang bei Gesundheitsproblemen, die auf falsche Medikation zurückzuführen sind.
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