Terminservicestellen vermitteln FA-Termine

Das Versorgungsstärkungsgesetz verpflichtet die Kassenärztlichen Vereinigungen zur Einrichtung sogenannter Terminservicestellen zur Vermittlung von Facharztterminen.

Diese Servicestellen sollen den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung bei Vorliegen einer entsprechend gekennzeichneten Überweisung innerhalb einer Woche einen Facharzttermin vermitteln. Dieser soll in zumutbarer Entfernung liegen und nach einer Wartezeit von höchstens vier Wochen nach dem Anruf bei der Servicestelle erfolgen. Sollte die Vermittlung eines solchen Termins nicht möglich sein, wird ein ambulanter Behandlungstermin in einem Krankenhaus angeboten – dessen Kosten aus dem Honorartopf der Vertrags-fachärzte beglichen werden.

Kein Termin beim Wunsch-Arzt

Diese Servicestellen dienen nicht dazu, einen zeitnahen Termin bei einem bestimmten Arzt zu bekommen, sondern sollen jenen Patienten helfen, die Probleme haben, einen Termin zu finden. Den Patienten steht weiterhin frei, selbst einen Termin beim Arzt ihres Vertrauens zu vereinbaren.

 

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Quelle

KBV