Versicherten-stammdatenabgleich: nach positivem Start doch noch Probleme

In Deutschland wird derzeit in der Testregion Nordwest die Telematik-Infrastruktur zum Stammdatenabgleich über die elektronische Gesundheitskarte getestet. Die ersten Rückmeldungen waren fast durchwegs positiv, doch derzeit tauchen vermehrt Fehlermeldungen auf.

Das 2016 in Deutschland in Kraft getretene E-Health-Gesetz sieht eine Anbindung aller Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten, sowie aller Krankenhäuser an die Telematik-Infrastruktur (TI) bis 1. Juli 2018 vor. Die Gesellschaft für Telematikanwendungen (gematik) ist mit der Umsetzung betraut und die Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten für die Erstausstattungen in den Praxen und die laufenden Betriebskosten in voller Höhe zu tragen. Aus den Testpraxen wurde gemeldet, dass die Installation des Systems in wenigen Stunden erledigt werden konnte und das System fehlerfrei und rasch laufe.

 

Mittlerweile häufen sich jedoch die Fehlermeldungen. Thomas Müller, der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Westfalen-Lippe, berichtete, dass die Funktionsstörungen von drei auf zwölf Prozent angestiegen sind. Am häufigsten war die elektronische Gesundheitskarte nicht lesbar, weil diese veraltet oder abgelaufen war. Am zweithäufigsten verursachten die Konnektoren ein Problem. Um die Fehler in den Griff zu bekommen, wird sich die gematik um die Mängelbeseitigung auf technischer Seite kümmern und die Kassen werden für einen Tausch der Gesundheitskarten der ersten Generation gegen die der zweiten Generation sorgen.

 

Zweifel an einer ausreichenden Testung der TI gibt es insofern, als dass eine Testregion keine ausreichend heterogene Landschaft von Praxisverwaltungssystemen bietet. Der knappe Zeitplan lässt aber keine umfangreichere Testung zu. Vermehrt gibt es auch Kritiker, die meinen, dass der Umsetzungshorizont ohnehin nicht zu schaffen sei. Darüber hinaus bedarf es noch mehrerer Anbieter von Produkten für die Telematik-Infrastruktur, um einer Monopolbildung auf Anbieterseite vorzubeugen und die Ausstattung aller medizinischen Einrichtungen innerhalb des vorgegebenen Zeitplans schaffen zu können. Der Versicherungsdatenaustausch ist nur die erste Funktion der TI, der noch weitere folgen sollen.

 

* Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz

 

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Quelle

aerzteblatt.de