Versorgungsstärkungsgesetz: Kampf dem Ärztemangel

Der Deutsche Bundestag will mit einem Maßnahmenpaket dem sich abzeichnenden Ärztemangel entgegenwirken.

Wie die Interessensvertretung der Ärzte, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beteuert, bleiben derzeit etwa 4600 Arztstellen unbesetzt. Weitere 51.000 aktive Mediziner würden in den nächsten 14 Jahren aus Altersgründen den Arztkittel an den Nagel hängen. Besonders abseits der Städte zeichnet sich ein Mangel zunehmend deutlich ab.

Im nun verabschiedeten Versorgungsstärkungsgesetz will der Bundestag dem Ärztemangel den Kampf ansagen und auch für Patienten einige Verbesserungen herbeiführen

So sollen zukünftig etwa Zuschüsse der Kassenärztlichen Vereinigungen die Niederlassung als Hausarzt abhängig von regionalen Gegebenheiten fördern – und zwar schon bevor sich eine Unterversorgung manifestiert. Außerdem will man durch eine Erhöhung der Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin und bei Fachärzten angehenden Medizinern die Zukunft in einer eigenen Praxis schmackhaft machen. Im Falle einer bestehenden Unterversorgung sollen Spitäler eine zusätzliche ambulante Versorgungsfunktion übernehmen, damit soll die strikte Trennung zwischen niedergelassenem Sektor und Spitalssektor gelockert werden. Außerdem soll ein jährliches Budget von 300 Millionen Euro die Entwicklung innovativer Versorgungsformen vorantreiben.

Mehr Service für Patienten

Für Patienten soll es zu weiteren Verbesserungen kommen – etwa bei der Terminvergabe. Durch die Einrichtung von Terminservicestellen sollen Patienten zukünftig innerhalb von vier Wochen einen Termin erhalten, andernfalls wird auf Kosten der niedergelassenen Ärzte im Krankenhaus behandelt. Zusätzlich soll etwa das Einholen von Zweitmeinungen vereinfacht werden – um die Zahl überflüssiger Operationen zu senken.

 

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Quelle

Süddeutsche Zeitung