Ab Jänner kommenden Jahres verfügbar, wird es ab Juli 2023 in Liechtenstein für medizinische Einrichtungen eine Verpflichtung zur Eintragung gesundheitlicher Daten in das eGD (elektronische Gesundheitsdossier) geben. Gesundheitlich relevante Informationen von Patienten, die bislang bei verschiedenen Gesundheitsdienstleistern verstreut existieren, sollen nunmehr gesammelt zur Verfügung stehen. So können Risiken gesenkt (z.B. bei möglichen Wechselwirkungen von Medikamenten), Diagnosefehler minimiert (z.B. durch fehlende Informationen) und Doppelspurigkeiten vermieden werden (z.B. mehrfache Befundungen Röntgen etc.).
Wird das eGD von Patienten nicht gewünscht, können diese herausoptieren beziehungsweise auch im späteren Verlauf ihre Daten löschen lassen. Regierungsrat Manuel Frick zeigt sich davon überzeugt, dass mit dem eGD die Versorgungsqualität und die Effizienz im Gesundheitswesen gesteigert werden können.
Weitere Informationen zum Gesundheitswesen in Liechtenstein