EU-Gesundheitsprogramm in neuen Sozialfonds integriert

Für den nächsten langfristigen EU-Haushalt (2021-2027) schlägt die EU Kommission die Integration mehrerer Fonds – darunter das EU-Gesundheitsprogramm – in den Europäischen Sozialfonds vor. Das soll zu mehr Flexibilität und Einfachheit führen.

Europäischer Sozialfonds Plus

Alle sieben Jahre wird von der EU-Kommission über einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen entschieden. Ab 1. Jänner 2021 wird es der erste Haushalt der EU-27 sein.

Folgende Fonds sollen im Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) aufgehen:

  • der Europäische Sozialfonds
  • die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
  • der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
  • das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation
  • das EU-Gesundheitsprogramm

Die Zusammenlegung soll die derzeitige Fragmentierung der Finanzierungsinstrumente in der Sozialpolitik überwinden und so zu mehr Flexibilität führen. Im Bereich der Gesundheitssysteme sollen die Schwerpunkte auf der Reduktion der Ungleichheiten beim Zugang zum Gesundheitswesen und bei der Qualität der Gesundheitsversorgung zwischen den Mitgliedsstaaten, dem Schutz vor grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen, der Stärkung der Gesundheitssysteme mit Schwerpunkt auf den digitalen Wandel und der Unterstützung von EU-Rechtsvorschriften im Gesundheitsbereich liegen.

Dieser neue Europäische Sozialfonds Plus soll für den Zeitraum 2021-2027 mit Mitteln in der Höhe von 101,2 Milliarden Euro ausgestattet werden. Zum Vergleich: Das EU-Gesundheitsprogramm wurde 2014-2020 auf 449,4 Millionen Euro dotiert.

 

Quellen

Europäische Kommission

EUR-Lex

EU-Gesundheitsprogramm 2014-2020