Europäische Sozialversicherungsnummer angekündigt

Im Arbeitsprogramm 2018 wurde von der Europäischen Kommission überraschend die Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer angekündigt. Die grenzüberschreitende Kennung brächte aber nicht nur Vorteile mit sich, sondern auch viele Herausforderungen.

Ziele und mögliche Umsetzung

Ziel der European Social Secure Number – ESSN wäre eine europaweite, eindeutige Identifikation von Personen, um die grenzüberschreitende soziale Sicherung zu gewährleisten – etwas die Feststellung von Krankenversicherungsansprüchen. Außerdem würde der Informationsaustausch zwischen Versicherten und Trägern bzw. Trägern und Behörden erleichtert. Die Kommission hat bisher allerdings lediglich vier Szenarien vorgelegt, die mögliche Konzepte für die Umsetzung darstellen und auch miteinander kombiniert werden können:

  • Baseline-Szenario: keine Maßnahme, bisherige Probleme bleiben bestehen
  • Soft-Law-Variante: Einführung auf freiwilliger Basis durch einzelne Mitgliedsstaaten
  • Einführung einer Länderkennung, die der bestehenden nationalen Sozialversicherungsnummer z.B. als Präfix vorangestellt wird
  • Einführung einer eigenen europäischen Identifikationsnummer

 

Reaktionen

Österreich reagiert skeptisch auf diesen Vorstoß der Kommission, denn auch wenn man grundsätzlich die Ziele der Maßnahme für erstrebenswert hält, so scheint doch eine einheitliche Versicherungsnummer nur ein Teil zu deren Erreichung zu sein. Die eindeutige Identifikation einer Person ließe sich nur durch einen europäischen Anspruchsnachweis mit aktuellen Foto oder durch zusätzliche Dokumente, wie Reisepass oder Personalausweis durchführen.

Die Prüfung des aktuellen Versicherungsstatus, etwa bei einer Krankenbehandlung, könnte über eine zentrale europäische Datenbank erfolgen, müsste dann jedoch auch von den Leistungserbringern (z.B. Arztpraxen) durchgeführt werden können. Das würde erhebliche technische und datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Daher wäre eine Realisierung über bereits vorhandene bzw. im Aufbau befindliche Strukturen zum europaweiten elektronischen Datenaustausch die bessere Wahl (European Exchange of Social Security Information – EESSI). Dies würde auch Kosten und Zeit sparen.

 

Letztstand

Letzten Informationen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger zu Folge plant die Europäische Kommission aufgrund vieler Bedenken durch Mitgliedsstaaten keinen Ersatz der nationalen Sozialversicherungsnummern, will aber für grenzüberschreitende Fälle eine eindeutige und lebenslange Kennung einführen. Die Abfrage des Versicherungsstatus soll vorerst auf eine „Ja-oder-Nein-Antwort" beschränkt sein. Eine Vernetzung der nationalen Datenbanken wäre hierfür in jedem Fall erforderlich. Konkrete Pläne liegen jedoch noch nicht vor.

 

Quellen

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger - SV Newsletter 01/2018

Europäische Kommission