Leistungsharmonisierung bei Krankenkassen

Am 1. Oktober 2017 trat das erste Harmonisierungspaket der Krankenkassen in Kraft. Seither werden Patienten zum Beispiel bei Zuschüssen zu Zeckenimpfungen, Rollstühlen und Blutzuckermessgeräten gleich behandelt. Die Trägerkonferenz beschloss am 3. Oktober eine weitere Anpassung der Leistungen ab Jänner 2018. Zwei Drittel der bestehenden Leistungsunterschiede sind dann behoben.

Kosten

Auch in der im Sommer präsentierten Studie der London School of Economics (LSE) wurde unter anderem die Wichtigkeit einer Leistungsharmonisierung betont. Die Kosten dafür wurden dort – je nach der Höhe des Niveaus auf das die Leistungen angepasst werden – mit 171 bis 390 Mio. Euro beziffert, was einem Ausgabenzuwachs von 1,1 bis 2,24 Prozent entspricht. Die Mehrkosten aus den bereits in Kraft getretenen Harmonisierungen betragen laut Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 9,2 Mio. Euro, die für die beschlossenen Änderungen im Jänner weitere 36 Mio. Euro. Insgesamt wurde auf ein hohes Niveau harmonisiert und daher eine Besserstellung für die meisten Versicherten erreicht. Diese Mehrkosten sollen durch interne Umschichtungen innerhalb der Träger, Mittels Ausgleichsfonds, aber auch durch eine Erhöhung der internen Effizienz (z.B. Aufgabenbündelungen) gegenfinanziert werden.

Vorgehensweise

Von den Kassen wurden insgesamt 23 Leistungsbereiche identifiziert, bei denen es unterschiedliche Handhabungsweisen gibt. Das betrifft sowohl Selbstbehalte (z.B. bei Zahnspangen), Zuschüsse der Kassen (z.B. für Rollstühle), als auch den Leistungsumfang der einzelnen Träger (z.B. Familienzuschläge beim Krankengeld und Krankentransporte). Um eine Gleichbehandlung aller Versicherten zu erreichen, müssen für einen Teil der Harmonisierungen die Krankenordnungen und Satzungen der Kassen verändert werden, für andere müssen die Verträge und Honorarordnungen überarbeitet werden und für wieder andere müssen Anpassungen im ASVG und den Sondergesetzen erfolgen.

Der nächste Schritt

Die wichtigsten Punkte im zweiten Schritt der Leistungsharmonisierung, die im Jänner 2018 in Kraft tritt, sind Kieferorthopädische Behandlungen, unentbehrlicher Zahnersatz und Kontaktlinsen, denn hier existieren bislang die größten Unterschiede bei den Trägern. Für weitere Harmonisierungen bedarf es dann der Zustimmung von Vertragspartnern bzw. gesetzlicher Änderungen.

 

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Quelle

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger