Pauschale Abgeltung der Spitalsambulanzen hat Ablaufdatum

Der stationäre Bereich wird bereits seit 1997 nach dem sogenannten LKF-System abgegolten. Nun wird schrittweise auch in den Spitalsambulanzen ein leistungsorientiertes Abgeltungsmodell eingeführt. Das soll helfen, die Ressourcen im Gesundheitssystem sparsamer einzusetzen.

Bundes-Zielsteuerungsvertrag

Im Rahmen des Bundes-Zielsteuerungsvertrages wurde unter anderem das Ziel gesetzt, dass stationäre Leistungen zunehmend tagesklinisch erbracht werden sollen. Gleichzeitig will man medizinisch nicht induzierte Null-/Ein-Tagesaufenthalte reduzieren. Diese Leistungsverschiebungen in die jeweils nächstuntere Versorgungsebene bewirken, bei gleichbleibender oder sogar besserer Versorgungsqualität, Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen.

Die Verlagerung von stationären Leistungen auf die Tagesklinik wurde bereits ausreichend umgesetzt, indem eine entsprechende Einbindung tagesklinischer Leistungen in den LKF-Katalog stattfand. Um in Zukunft auch medizinisch nicht induzierte Null-/Ein-Tagesaufenthalte vermehrt in die Spitalsambulanzen zu verschieben, gibt es nun auch in diesem Bereich ein LKF-System – „LKF-ambulant". Es handelt sich dabei um eine Mischung aus fixen Beträgen pro Patientenkontakt und fixen Beträgen pro Leistung bzw. Leitungsbündel.

Somit besteht kein Anreiz mehr, Fälle in die Tagesklinik zu verschieben, um dort Gelder für Leistungen zu lukrieren, die bisher in den Spitalsambulanzen nicht einzeln abgegolten werden konnten. Dort wurde bisher nämlich pauschal finanziert. Einfach gesagt: im LKF-System gibt es für eine Leistung auch einen Punktwert, für den bezahlt wird – bei pauschaler Abgeltung hingegen steht einer Mehrleistung kein Mehrwert gegenüber.

 

Übergangsphase und Evaluierung

Um diesem falschen Anreizmodell endlich ein Ende zu bereiten, wurde mit 1. Jänner 2017 für Spitalsambulanzen die „LKF ambulant" in allen Bundesländern eingeführt. Der Übergang kann regional bis 2019 schrittweise vollzogen werden. In Bundesländern, in denen das leistungsorientierte Abrechnungssystem nicht bereits mit 1.1.2017 übernommen wurde, muss jedoch parallel dokumentiert werden, damit die Auswirkungen der Umstellung beurteilt werden können. Geplant sind auch umfassende medizinische, ökonomische und statistische Evaluierungen der „LKF-ambulant" innerhalb der Arbeitsstrukturen von Bund, Ländern und Sozialversicherung.

 

Weitere Informationen zum Gesundheitswesen in Österreich

 

Quellen

Bundesministerium für Frauen und Gesundheit – Bepunktungsmodell spitalsambulanter Bereich

The Health Systems and Policy Monitor