Alkoholvergiftung bleibt Teil der Grundversicherung

Ein 2010 eingebrachter Antrag, die Behandlung einer selbstverschuldeten Alkoholvergiftung von der Grundversicherung auszunehmen wurde nun vom Schweizer Bundesrat abgelehnt.

Die Notfall-Behandlung aufgrund selbst-verschuldeten Fehlverhaltens zur Selbstzahler-Leistung zu machen käme einem grundlegenden Systemwechsel für einen einzelnen Sachverhalt gleich und würde sich nicht mit dem Verfassungsgrundsatz der Rechtsgleichheit vereinbaren lassen. Das geltende Krankenversicherungsgesetz enthält keine Passage zu eigenem Verschulden. Eine Sonderregelung dürfe andere gesundheitsschädliche Verhaltensweisen wie Konsum von Tabakwaren, die Ausübung risikoreicher Sportarten oder falsche Ernährungsweise nicht ausschließen.

Wer die Behandlungskosten selbst tragen muss, würde darüber hinaus eher auf eine notfallmedizinische Behandlung verzichten, und somit möglicherweise hohe Folgekosten verursachen.

 

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Quelle

Der Bundesrat – Portal der Schweizer Regierung