Die Notfall-Behandlung aufgrund selbst-verschuldeten Fehlverhaltens zur Selbstzahler-Leistung zu machen käme einem grundlegenden Systemwechsel für einen einzelnen Sachverhalt gleich und würde sich nicht mit dem Verfassungsgrundsatz der Rechtsgleichheit vereinbaren lassen. Das geltende Krankenversicherungsgesetz enthält keine Passage zu eigenem Verschulden. Eine Sonderregelung dürfe andere gesundheitsschädliche Verhaltensweisen wie Konsum von Tabakwaren, die Ausübung risikoreicher Sportarten oder falsche Ernährungsweise nicht ausschließen.
Wer die Behandlungskosten selbst tragen muss, würde darüber hinaus eher auf eine notfallmedizinische Behandlung verzichten, und somit möglicherweise hohe Folgekosten verursachen.
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