Bereits im Mai 2009 wurde der Antrag für einen neuen Verfassungsartikel zur Berücksichtigung der Komplementärmedizin von Volk und Ständen angenommen. In Folge werden seit 2012 Kosten für Leistungen aus der anthroposophischen Medizin, der traditionell chinesischen Medizin, der Homöopathie, der Phytotherapie und der Akupunktur von der OKP übernommen. Es besteht in diesem Bereich eine Leistungspflicht - Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit müssen jedoch gewahrt bleiben.
Die Leistung darf aber nur von ausgebildeten Medizinern mit komplementärmedizinscher Zusatzausbildung im entsprechenden Bereich erbracht werden. Ansonsten wird sie nicht von der OKP finanziert und fällt in der Bereich der Zusatzversicherung.
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