Krebsregister zur Verbesserung von Prävention, Früherkennung und Behandlung

In Zukunft soll es in der Schweiz ein zentrales Krebsregister geben, indem Basisdaten kantonübergreifend einheitlich und vollständig erfasst werden. Ziel ist es, durch die gesammelten Informationen in Zukunft von Verbesserungen bei Prävention, Früherkennung und Behandlung zu profitieren.

Krebs ist auch in der Schweiz eine Krankheit, deren Brisanz immer stärker wird. Pro Jahr werden dort 38.000 neue Krebsfälle verzeichnet, über 16.000 Menschen jährlich daran. Schätzungen des Bundesamtes für Statistik zufolge werden aufgrund der älter werdenden Gesellschaft in den kommenden 20 Jahren die durch Krebs verursachten Todesfälle um rund ein Drittel zunehmen. Bereits im März 2016 hat das Schweizer Parlament das Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen verabschiedet. Zurzeit befindet sich die entsprechende Verordnung in Vernehmlassung.

 

In der Schweiz bestehen bereits kantonale und regionale Krebsregister. Diese werden auch weiterhin von den Kantonen finanziert, zukünftig aber auf nationaler Ebene in einer Tabelle zusammengeführt. Die Ergebung einheitlicher Basisdaten bei jeder Krebserkrankung, wie die Art der Behandlung, das Behandlungsziel, die Grundlagen der Behandlungsentscheidung, der Behandlungsbeginn und das Ergebnis der Erstbehandlung, soll eine verwertbare Datenlage schaffen. Zusatzdaten werden in Form von Informationen zu weiteren Behandlungen nach Abschluss der Erstbehandlung und zu eventuell vorhandenen Begleiterkrankungen erhoben.

 

Aufklärungspflicht und Widerspruchsrecht

Vor der Erfassung der Daten ist es Pflicht des diagnosestellenden Arztes, den Patienten über den Umfang der Datenbearbeitung, deren Art und Zweck und den Datenschutz zu informieren. Grundsätzlich kann der Patient der Datenerfassung jederzeit widersprechen.

 

Weitere Informationen zum Gesundheitswesen in der Schweiz

 

Quelle

Bundesamt für Gesundheit