Risikoausgleich: Weiterer Schritt zur Verfeinerung

Damit es keinen Unterschied macht, ob eine Krankenversicherung eher kranke oder gesunde Versicherte zu ihren Kunden zählt, gibt es auch in der Schweiz einen Risikoausgleich. Dieser wird jetzt im ambulanten Bereich weiter verfeinert.

Gesetztes Ziel der Strategie 2020

Beim Risikostrukturausgleich handelt es sich grundsätzlich um ein Instrument, das unterschiedlich zusammengesetzte Versichertenstrukturen ausgleichen soll. So leisten Versicherungen mit eher „guten Risiken" (also Versicherten, die eher gesünder sind), Ausgleichszahlungen an Versicherungen mit kostenintensiverem Klientel. Dass solche Finanztransfers nur dann Sinn machen, wenn sie die reale Situation möglichst präzise abbilden, versteht sich von selbst. In der Schweiz ist es, im Rahmen seiner Strategie 2020, auch Ziel des Bundesrates, den Risikoausgleich immer weiter zu verbessern.

Vierter Indikator findet Berücksichtigung

Derzeit gibt es drei Indikatoren, die vom Risikoausgleich berücksichtigt werden: Alter, Geschlecht und Krankenhaus- oder Pflegeheimaufenthalte von mindestens drei aufeinander folgenden Nächten. Ab 1. Jänner 2017 bis Ende 2019 wird ein weiterer Punkt Berücksichtigung finden: nämlich Arzneimittelkosten in der Höhe von über 5.000 Franken im Jahr. Diese zusätzliche Größe stellt jedoch nur eine vorübergehende Lösung dar, denn für den Risikoausgleich 2020 sollen erfasste Medikamentenkosten eine noch bessere Verwendung finden.

PCG bildet teure Krankheiten ab

Der neue Indikator heißt PCG (Pharmaceutical Cost Groups) und wird aus Daten der ambulanten Versorgung generiert, die Versicherer ab 2018 sammeln werden. Er listet Arzneimittel aus der sogenannten Spezialitätenliste (SL), die Wirkstoffe enthalten, die für die Behandlung kostenintensiver chronischer Krankheiten (z.B. Asthma, Herzkrankheiten oder Depression) eingesetzt werden. Auf diesem Wege können ambulant betreute Patienten, die hohe Kosten verursachen, identifiziert werden, um den Risikoausgleich zwischen den Versicherern gerechter zu gestalten.

 

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Quellen

Der Bundesrat